BGA und AGA machen weiter Druck bei der Einfuhrumsatzsteuer
Im Zuge der Corona-Pandemie haben Bund und Länder 2020 die sogenannte Fristenlösung für importierende Unternehmen eingeführt. Damit hatte die Politik eine langjährige Forderung der deutschen Wirtschaft und des BGA zumindest teilweise aufgegriffen. Über viele Jahre hinweg wurde von der Wirtschaft moniert, dass Unternehmen in Deutschland einen Wettbewerbsnachteil bei der Einfuhr von Gütern über See- und Lufthäfen in Deutschland haben, weil die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer und der entsprechende Vorsteuerabzug zeitlich deutlich auseinanderfielen. Unternehmen mussten daher Belastungen aus der steuerlichen Systematik vorfinanzieren.
2020 wurde diesem Effekt zumindest teilweise entgegengewirkt, indem die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer um einen Monat auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben wurde. Für viele importierende Unternehmen brachte dies eine Liquiditätsentlastung, jedoch wurde die Verschiebung an die Nutzung eines Aufschubkontos als Voraussetzung gebunden. Und nicht alle Unternehmen konnten von der Liquiditätsentlastung im Wettbewerb mit anderen Standorten wie Rotterdam in den Niederlanden profitieren, wie die Ende März vorgelegte Studie „Evaluierung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer“ des Deutschen Maritimen Zentrums eindeutig aufzeigt.
Der BGA hat um diese nicht völlig befriedigende Situation zu verbessern, die Forderung nach Fortentwicklung der Fristenlösung zur Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer mit dem entsprechenden Vorsteuerabzug in sein Positionspapier zu Rechtsvereinfachungen zur Beschleunigung von Investitionen aufgenommen. Dieses hatte er im März 2023 an Bundesregierung und Bundestag gerichtet. Eine Verrechnungslösung wird vom EU-Recht zugelassen und Wettbewerber wie die Niederlande und Österreich praktizieren dies bereits.
Um das drängende Ziel der Fortentwicklung der Fristenlösung zu einer Verrechnungslösung in Deutschland zu unterstreichen, hat der BGA gemeinsam mit dem AGA Unternehmensverband in einem Schreiben von Ende April 2023 an den Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Wolfgang Schmidt, von BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura und AGA-Präsident Dr. Hans Fabian Kruse nachdrücklich für eine Verrechnungslösung geworben. Sie fordern, im Zusammenhang mit der vorgesehenen Evaluierung der Fristenlösung noch in diesem Jahr die gesetzliche Grundlage für die Verrechnungslösung zu schaffen. Sie verweisen dabei in ihrem Schreiben auf bereits bestehende EDV-Ansatzpunkte für die Einführung der Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und entsprechendem Vorsteuerabzug in Deutschland.
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Ansprechpartner:
Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de
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