BMAS will Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorlegen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat bereits vor zwei Jahren, zu Beginn der Legislaturperiode, Änderungen am Beschäftigtendatenschutz gefordert. Derzeit seien viele Beschäftigte ihren Arbeitgebern ausgeliefert, digitale Werkzeuge zur Datenerhebung und Kontrolle müssten gesetzlich eingedämmt werden, technische Funktionen betrieblicher Software eingeschränkt werden - so der DGB. Die Gewerkschaftsseite hat dem BMAS deshalb hierzu einen Vorschlag unterbreitet, der aber selbst vom Ministerium intern als "viel zu bürokratisch" bewertet wird. Man wolle diesen so nicht übernehmen. Aus Kreisen des Bundesarbeitsministeriums hören wir nun, dass man die Vorarbeiten zu einer Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes abgeschlossen habe und in Kürze einen Referentenentwurf vorgelegt werden soll.
Bei KI-Anwendungen und „Profiling“ (hier geht das BMAS offenbar von einer sehr niedrigschwelligen Definition aus, gesprochen wurden vom Einsatz zur Verbesserung der Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte) will das BMAS eigene Regelungen schaffen. Im Fokus stehen Transparenz, Informationen und Auskunftsrechte für Beschäftigte. Passagen zur Mitbestimmung seien angeblich mittlerweile gestrichen – eine Umsetzung würde sonst das Gesetzesvorhaben noch weiter verkomplizieren, deswegen seien diese Forderungen nun auch aus BMAS Sicht raus.
Zudem wollen sie einen Vorschlag zur Datenverarbeitung in Konzernen machen. Wir werden Sie informieren, sobald uns dieser vorliegt.


Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 547
denis.henkel@bga.de

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