Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für Tariftreuegesetz
Am 27. November 2024 hat das rot-grüne Bundeskabinett den von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) beschlossen (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-tariftreuegesetz.pdf).
Der Regierungsentwurf ist zwar gegenüber dem letzten Referentenentwurf vom 22. Oktober 2024 nochmals verändert und an einigen Stellen entschärft worden (z.B. höherer Schwellenwert, Streichung des Offizialdelikts bei Behinderung einer Betriebsratswahl). Er stellt aber nach wie vor ein bürokratisches Tarifzwangsgesetz dar. Das Gesetz wäre eine unnötige Belastung für Wirtschaft und Tarifautonomie.
Der Entwurf ist dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zu einer ersten Beratung übermittelt worden. Sollte es bei der erwarteten Auflösung des Bundestags bleiben, rechnen wir nicht mehr mit einer Befassung des Parlaments. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition hat der Gesetzentwurf realistischerweise auch keine Aussicht auf eine Mehrheit im Deutschen Bundestag.


Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
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