Das Förderprogramm Ausbildung 2025/26 startet!
Der BGA hat sich in den letzten Wochen intensiv mit verschiedenen Schreiben und persönlichen Gesprächen dafür eingesetzt, dass auch in diesem Jahr die Fördermittel für die der Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in rechtzeitig abgerufen werden können. Da der Bundeshaushalt für 2025 voraussichtlich erst im September verabschiedet werden kann, war eine rechtzeitige Beantragung der dringend benötigten Fördermittel beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bislang nicht möglich.
Heute Vormittag hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mitgeteilt, dass das Antragsportal für das Förderprogramm „Ausbildung im Güterkraftverkehr“ am Dienstag, den 8. Juli 2025 um 09:00 Uhr freigeschaltet wird.
Besonders wichtig ist: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen. Das Ministerium betont, dass Punkt 4 der Förderrichtlinie Ausbildung unverändert gilt:
„Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, mit denen erst nach Bewilligung des Antrages durch die Bewilligungsbehörde begonnen wird. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu werten.“
Für Unternehmen bedeutet das konkret:
- Zuerst muss der Antrag beim Bundesamt für Logistik und Mobilität gestellt werden.
- Danach ist der Bewilligungsbescheid abzuwarten.
- Erst im Anschluss darf der Ausbildungsvertrag unterschrieben werden.
Wird diese Reihenfolge nicht eingehalten, entfällt der Anspruch auf Förderung. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat zugesagt, die Anträge zügig zu bearbeiten, sodass die Verträge noch vor dem 1. August 2025 unterzeichnet werden können.
Anträge können bis einschließlich Montag, den 1. September 2025 eingereicht werden.
Der BGA begrüßt dieses wichtige Signal an alle Unternehmen, die in die Ausbildung zum/r Berufskraftfahrer/in investieren möchten ausdrücklich und stellt einen konkreten Schritt gegen den Fachkräftemangel in Handel und Logistik dar.


Lena Schlett
Abteilungsleiterin Verkehr + Logistik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 513
lena.schlett@bga.de

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