Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung
Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen mit B2B-Umsätzen E-Rechnungen empfangen können und spätestens nach Auslaufen der Übergangsregelungen ab 1. Januar 2028 auch E-Rechnungen erstellen können. Ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die steuerfrei sind, sowie Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro und Fahrausweise. Damit stehen Unternehmen vor eheblichen Herausforderungen sich einerseits steuerlich auf die E-Rechnung vorzubereiten und ggf. auch Verknüpfungen mit anderen Bereichen wie Buchführung, Warenwirtschaftsbereichen usw. zu optimieren.
Das Bundesministerium der Finanzen hat nun den Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt und zu diesem die Möglichkeit der Stellungnahe eingeräumt. Das geplante BMF-Schreiben richtet sich zwar in erster Linie an die Finanzverwaltung von Bund und Ländern, es kann aber auch Unternehmen Hilfestellung bei der Einführung und Umsetzung der E-Rechnung geben. Das finale Schreiben soll im 4. Quartal 2024 veröffentlicht werden. Über die Erläuterungen des BMF-Schreibens hinaus ist zudem eine Anpassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff vorgesehen.
Der Entwurf beinhaltet neben der Ausführung zur aktuellen und künftigen Rechtslage Erläuterungen der Rechnungsarten ab dem 1. Januar 2025, der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, zu den zulässigen Formaten der E-Rechnung, besondere Fragen von Umfang, Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen, Verträge als Rechnungen und Berichtigungen, zum Zusammenhang von E-Rechnung und Vorsteuerabzug sowie zu Fragen der Aufbewahrung, Übergangs- und Anwendungsregelungen. Mitgliedsverbände und -unternehmen können Fragen und Hinweise zu klärungsbedürftigen Sachverhalten gerne bis Anfang Juli 2024 an den BGA richten.
Auf Grund des großen Interesses an der Thematik wird der BGA in bewährter Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Deloitte GmbH nochmals ein Seminar anbieten. Dieses wird am Dienstag, 9. Juli 2024, von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr virtuell stattfinden. Interessierte können sich wegen einer Teilnahme vorab an den BGA unter michael.alber@bga.de wenden.


Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de

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