Erneutes Verbändeschreiben zur CO2-Mautkomponente bei der Lkw-Maut
Der Referentenentwurf zur Einführung der CO2-Mautkomponente bei der Lkw-Maut in Höhe von 200 Euro wurde im Mai 2023 vorgelegt (Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften).
Insbesondere der frühe Startermin bereits zum 01.12. 2023 ist schlicht nicht praxistauglich und schwer umsetzbar. Dazu kam, dass die Einführung der CO2-Mautkomponente im Koalitionsvertrag an die Bedingung geknüpft wurde, dass keine Doppelbelastung mit dem bestehenden CO2-Preis erfolgt. Nun ist offensichtlich keine Verrechnung von CO2-Mautanteil und -Preis mehr vorgesehen. Dies steht im klaren Gegensatz zu den bisherigen Ankündigungen und widerspricht einer verlässlichen Politik.
Mit diesen Kritikpunkten hat sich der BGA gemeinsam mit anderen Verbänden am 10.05.2023 mit einem ersten Brief an die MdB aus dem Verkehrsausschusses sowie an das Büro von Parlamentarischen Staatssekretär Oliver Luksic gewandt. Signifikante Änderungen hat es im Vergleich zum Referentenentwurf des BMDV gegeben nicht gegeben. So dass der Referentenentwurf am 14.06.2023 wie folgt im Bundeskabinett beschlossen wurde:
- Der Starttermin zum 1.12. ist so gut wie gesetzt, da die Mauteinnahmen (ca. 500 Mio. Euro pro Monat) bereits zum 1.1. verfügbar sein sollen.
- Die Vermeidung der Doppelbelastung mit der CO2-Abgabe gemäß BEHG gestaltet sich schwierig und wird deshalb wohl nicht machbar sein.
- Das Aufbrechen des Finanzierungskreislaufs Straße ist Bestandteil des Koalitionsvertrags sowie der Beschlüsse der Koalitionsausschusses und für die Grünen sicher nicht verhandelbar.
Der BGA hat sich erneut am 03. Juli 2023 mit 5 anderen Verbänden mit einem weiteren Brief an die Mitglieder des Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestag und Oliver Luksic gewandt, sowie eine gemeinsame Pressemitteilung dazu verfasst.


Lena Schlett
Abteilungsleiterin Verkehr + Logistik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 513
lena.schlett@bga.de

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