Nachhaltigkeitsomnibus: Entschärfung notwendig
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ihre gemeinsame Position zum sogenannten Nachhaltigkeitsomnibus verständigt, mit weitreichenden Folgen für zentrale EU-Gesetzgebungsvorhaben. Im Zentrum stehen spürbare Abschwächungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Ziel ist es, bestehende Berichtspflichten zu vereinfachen und Unternehmen von übermäßiger Regulierung zu entlasten.
Statt wie von der Kommission vorgeschlagen bereits ab 1.000 Mitarbeitenden berichtspflichtig zu sein, will der Rat die Schwelle deutlich erhöhen: Nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz sollen der Richtlinie unterliegen. Der Berichtsentwurf des zuständigen Europaabgeordneten Jörgen Warborn (EVP, Schweden) geht sogar noch weiter und fordert eine Begrenzung auf Unternehmen mit 3.000 Mitarbeitenden.
Zudem sollen vertrauliche Informationen, etwa zum geistigen Eigentum, nicht veröffentlicht werden müssen. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen nach Warborns Vorschlag praxisnah, quantitativ und international anschlussfähig gestaltet werden – ohne doppelte Berichterstattung und mit möglichst geringer administrativer Belastung.
Noch weitreichender sind die Änderungsvorschläge zur geplanten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Die Mitgliedstaaten fordern hier eine massive Einschränkung der Pflichten:
- Nur große Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz sollen betroffen sein.
- Die Sorgfaltspflicht soll sich ausschließlich auf direkte Zulieferer erstrecken. Prüfungen entlang tieferer Lieferketten sollen nur noch bei objektiv nachvollziehbaren Hinweisen erforderlich sein.
- Klimatransitionspläne sollen nicht mehr verpflichtend sein – stattdessen genügt eine allgemeine Skizzierung geplanter Maßnahmen.
- Die Umsetzungsfrist der Richtlinie wird um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben.
Warborns Berichtsentwurf unterstützt zusätzlich eine stärkere Harmonisierung durch Streichung nationaler Ermessensspielräume und fordert ein zentrales digitales Meldeportal, das Unternehmen bei der Umsetzung der Richtlinie unterstützen soll. Auch die Vorschrift zur Aussetzung von Geschäftsbeziehungen soll abgeschwächt werden – nur wenn kein erheblicher wirtschaftlicher Schaden droht, sollen Unternehmen zu diesem Schritt verpflichtet sein.
Der Berichtsentwurf wird aktuell im Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments diskutiert. Eine Abstimmung ist für den 13. Oktober vorgesehen, die Plenarabstimmung voraussichtlich Ende Oktober. Anschließend könnten die Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission beginnen.


Lisa-Marie Brehmer
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa
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lisa-marie.brehmer@bga.de

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