20.06.2024

Neue Änderungen in der Außenwirtschaftsverordnung

Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist die Verordnung zur Durchführung des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes. Sie enthält die Genehmigungs-, Verfahrens- und Meldebestimmungen sowie die dazugehörigen Straf- und Bußgeldvorschriften und ist damit eine wichtige Säule außenwirtschaftlichen Handelns.

Aktuell läuft eine erneute Aktualisierungsrunde, die BGA und BDEx aufmerksam verfolgen. Besagte Runde berührt insbesondere zwei Felder: das des Bürokratieabbaus und das der Ausweitung der nationalen Güterausfuhrliste. In Sachen Bürokratieabbau ist zwar löblich, dass der Verordnungsgeber auch hier versucht Erleichterungen zu schaffen, nur sind die vorgelegten Ansätze alles andere als der große Wurf. Sie zielen im Wesentlichen auf die Anhebung von Schwellenwerten für Meldungen an die Deutsche Bundesbank in Sachen Auslandszahlungsverkehr ab. Ein Themenkomplex, der eher die Kreditwirtschaft als den mittelständischen Außenhändler betrifft und in der Praxis kaum spürbar sein dürfte. Dies kritisieren wir und werden das im Rahmen unserer Stellungnahme zum Bürokratieentlastungsgesetz kritisch anmerken.

Im anderen Feld werden vor allem Exporteure und Anwender von sogenannten „emerging technologies“ Auswirkungen spüren. Stichworte sind hier Quantencomputing sowie Halbleitertechnologie. BGA und BDEx begrüßen zwar die Zielsetzung des Verordnungsgebers die Sicherheit und Kontrolle im Außenwirtschaftsverkehr zu erhöhen, kritisieren aber den Ansatz. Statt der nun vorgeschlagenen nationalen Reglungen fordern wir, dass auf europäischer Ebene gehandelt wird, um europaweit einheitliche Regelungen zu schaffen und um die Effektivität des Binnenmarktes zu gewährleisten. Schließlich befürchten wir, dass diese Maßnahme die ohnehin schon langen Bearbeitungsmaßnahmen beim BAFA weiter verlängern wird und wiederholen unser Mantra, die Genehmigungsverfahren zu verkürzen.

Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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alexander.hoeckle@bga.de