Neue Sanktionen für Russland
Die Europäische Union hat mit einem 10. Sanktionspaket die Handelsbeschränkungen mit Russland erneut weiter eingeschränkt. Auch das neue Sanktionspaket zielt darauf ab, Russland weiter finanziell und wirtschaftlich zu schwächen, um es in seinen militärischen und technologischen Möglichkeiten zur Fortführung des Angriffskriegs zu beschränken. Die Handelsbeschränkungen sind mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 25.02.2023 in Kraft getreten.
Die Kernpunkte des 10. Sanktionspakets:
Individualsanktionen
· Weitere 87 Personen und 34 Organisationen werden mit Sanktionen belegt. Ihre Vermögenswerte in der EU werden eingefroren. Außerdem gilt für sie ein Einreiseverbot in die EU. Diese sind unter anderem:
o Föderationsrats- und Duma-Abgeordnete,
o Beamte in Führungspositionen,
o Vize-Minister,
o Militärangehörige und Söldner,
o Vertreter des russischen und iranischen Rüstungssektors,
o Propagandisten,
o Schifffahrtsgesellschaften,
o Verantwortliche für die Entführung von Kindern nach Russland.
Wirtschaftssanktionen
· Exportverbote für Dual-Use- und Advanced Tech-Güter werden ausgeweitet, das trifft auch auf weitere Güter zu, die für den Ausbau der industriellen Produktion in Russland verwendet werden könnten.
· Der Transit von Dual-Use-Gütern in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet wird verboten. So soll verhindert werden, dass Russland die Sanktionen umgeht.
· Das Luftfahrtembargo wird ausgeweitet.
· Importverbote für Güter werden ausgeweitet, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt. Diese sind: Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi.
Finanzsanktionen
· Drei weitere Großbanken werden mit Sanktionen belegt.
· Informationspflichten werden ausgeweitet für EU-Banken und EU-Unternehmen sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger über das Vermögen der sanktionierten Personen und Unternehmen in der EU sowie über Vermögenswerte der russischen Zentralbank.
Weitere Sanktionen
· Das Sendeverbot wird ausgeweitet auf das russische Staatsmedium RT Arabic.
· Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Positionen in Leitungsgremien von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in der EU bekleiden.
· Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Gasspeicherkapazitäten in der EU zur Verfügung stellen.
· Um die Umgehung der Luftraumsperrung für russische Flugzeuge in der EU zu unterbinden, müssen Privat- bzw. Charterflüge zwischen Russland und der EU mindestens 48 Stunden vor dem Flug angemeldet werden.
Darüber hinaus hat die EU am 24. Februar 2023 Sanktionsmaßnahmen gegen Personen und Unternehmen erlassen, die im Zusammenhang mit Aktivitäten der russischen Söldnergruppe Wagner in Mali, der Zentralafrikanischen Republik und dem Sudan stehen.
Finden Sie die Verordnungen zum 10. Sanktionspaket der EU hier.
Eine Erklärung der EU-Präsidentin Ursula von der Leyen zum 10. Sanktionspaket gegen Russland gibt es hier.


BGA-Jahresmagazin 2025/26
Aktuelle Themen die den Groß- und Außenhandel und seine Dienstleister bewegen.
mehr
EUDR: EU-Kommission lenkt zu spät ein
Vollständige Verschiebung besser
mehr
Lieferkettentag 2025
zum tiefgreifenden Wandel globaler Lieferketten
mehr
Parlamentarischer Abend der AG Mittelstand
Digitalminister Dr. Karsten Wildberger und Staatssekretärin Gitta Connemann zu Gast
mehr
2.000 Euro bleiben steuerfrei
Bundeskabinett beschließt Aktivrente
mehr
Kennzeichnungspflichten für KI-generierten Content
BGA Lunch Talk
mehr
Industrieproduktion ist eingebrochen
Die Auftragseingänge sanken bereits zum vierten Mal in Folge.
mehr
VDKL-ENERGIEFORUM am 30. Oktober 2025
Das Webinar ist für VDKL-Mitglieder unentgeltlich.
mehr
BGA in Ghana – Verbandsarbeit mit Wirkung
von Datenmanagement bis Öffentlichkeitsarbeit
mehr
Zweiter Mittelstandsmonitor erschienen
AG Mittelstand mahnt Strukturreformen an.
mehr
Abschottung ist keine Lösung
Protektionismus ist ein Reflex – aber keine Strategie.
mehr
Lieferkettentag 2025
Serap Güler und Tilman Kuban diskutieren mit Wirtschaft über Lieferketten.
mehr
Die neue Digitalisierungs- und Innovationsförderung der KfW
Gemeinsames Webinar der KfW und des BGA
mehr
Mitgliederversammlung der Forschungsvereinigung Großhandel am 22. September
Thomas Reichmann neu im Vorstand
mehr
WAA diskutiert Selbstversorgung und Versorgungssicherheit
259. Sitzung des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen (WAA) beim BMLEH
mehr
CBAM: Omnibuspaket verabschiedet
Weiteres BGA-Webinar im Angebot
mehr
Bürokratieabbau beim LkSG eingeleitet
Gesetzentwurf zur Novellierung beschlossen
mehr
Großhandel: Schlechte Stimmung – schwache Umsatzentwicklung
Die Stimmung im Großhandel hat ein tiefes Tal durchschritten und zeigt erste Signale einer leichten Aufhellung.
mehr
Nur erhalten oder in die Zukunft investieren?
LOAD – Logistik, Optimierung, Automatisierung, Digitalisierung
mehr
BGA-Mitgliederversammlung mit Gitta Connemann
ForveG verleiht erstmals Preis für exzellente Nachwuchsforschung.
mehr