Neufassung des Lobbyregistergesetzes wird verabschiedet
In der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober wird sich der Bundestag in 2. und 3. Lesung mit dem Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes beschäftigen. Es ist davon auszugehen, dass das Plenum dem Votum des federführenden Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung folgen und den geänderten Entwurf annehmen wird.
Inhaltlich gab es zahlreiche Ergänzungen, von denen hier nur einige erwähnt werden sollen. So wird die Pflicht zur Eintragung im Lobbyregister künftig auch für solche Interessenvertreter bestehen, die Kontakte ab der Ebene der Referatsleiterinnen und Referatsleiter haben. Bislang galt dies für Kontakte auf der deutlich höheren Ebene der Unterabteilungsleiterinnen und -abteilungsleiter. Auch soll künftig schon ab 30 unterschiedlichen Interessenvertretungskontakten in drei Monaten eine Eintragungspflicht bestehen. Die Grenze lag bisher bei 50 Interessenvertretungskontakten.
Praktisch deutlich bedeutsamer sind die Änderungen, die den sogenannten Drehtüreffekt betreffen: Danach sind bei Interessenvertretern und bei Mitarbeitern die Interessenvertretung betreiben für einen zurückliegenden Zeitraum von fünf Jahren allgemeine Angaben zu aktuellen oder vorherigen Mitgliedschaften im Deutschen Bundestag oder Regierungsämtern sowie Beschäftigungsverhältnissen für den Bundestag oder die Bundesverwaltung zu machen. Diese müssen aber nicht nach Partei- oder Ministerialzugehörigkeit konkretisiert werden.
Ein sehr umstrittener Punkt des Gesetzesentwurfs wurden abgeändert: Der erste Entwurf sah bei mitgliedschaftlich organisierten Einrichtungen die Pflicht zur Offenlegung der Mitgliedsbeiträge und Namen für diejenigen Mitglieder vor, die mindestens 10 Prozent des Gesamtaufkommens der Beiträge und mindestens 10.000 Euro zahlen. Nach der Ausschussfassung soll zwar deren Name weiterhin genannt werden, aber nicht mehr die konkrete Summe, die diese jeweils zahlen. Diese abgeschwächte Fassung der Offenlegungspflicht dürfte maßgeblich auf einer großen Verbändeinitiative beruhen, an der sich auch der BGA beteiligt hatte.
Eine leichte Abschwächung erfuhr auch im ersten Entwurf vorgesehene Pflicht, grundlegende Stellungnahmen und Gutachten zu Regelungsvorhaben, hinsichtlich derer Interessenvertretung betrieben wird, im Lobbyregister hochzuladen: Hier soll die Pflicht nur gelten, soweit diese innerhalb formalisierter Beteiligungsvorhaben nicht veröffentlicht werden. Auch in diesem Punkt hatte sich der BGA in einer Verbändegemeinschaft maßgeblich für eine Abschwächung eingesetzt. Da aktuell schon eine Veröffentlichung von Stellungnahme durch die meisten Bundesministerien auf ihren Homepages erfolgt und künftig eine noch weitergehende öffentliche Dokumentation der Entstehung von Gesetzgebung geplant ist, dürfte der befürchtete Aufwand für Interessenvertreter langfristig geringer werden.
Zwei kleinere Forderungen de BGA wurden erfreulicherweise aufgegriffen: natürliche Personen, die als Interessenvertreter oder als Mitarbeiter von Interessenvertretern eintragungspflichtig sind, müssen künftig nicht mehr ihren Geburtsnamen und auch nur noch jeweils einen Vornamen angeben. Der BGA hatte die weitergehenden Pflichten im Lobbyregistergesetz als Verstoß gegen das Gebot der Datensparsamkeit gerügt.
Geändert wurden auch die Aktualisierungsfristen: So sind Angaben zur Identität des Interessenvertreters und Details zu den Personen, die Interessenvertretung betreiben, künftig unverzüglich zu aktualisieren, während Angaben zum Gegenstand der Interessenvertretung zum Quartalsende aktualisiert werden müssen. Bei den finanziellen Angaben gilt wie bisher eine Aktualisierungspflicht sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, wobei der gesamte Eintrag zu überprüfen ist.
Die neuen Regeln zum Lobbyregistergesetz werden voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Eintragungen, die schon vor dem 1. März 2024 vorgenommen wurde, müssen bis zum 30. Juni 2024 an die neue Rechtslage angepasst werden.
Stephanie Schmidt
Justiziarin, Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 583
stephanie.schmidt@bga.de
Wahlarena 1: Die Großen bauen ab, die Kleinen machen zu: Wie schaffen wir die Trendwende in der Mittelstandspolitik?
Am 10. Januar 2025 mit Julia Klöckner, wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
mehrSpäte Erleichterungen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG)
Als BGA haben wir den gesamten Prozess von der Entstehung des Gesetzes bis zur Implementierung kritisch begleitet.
mehrDAHD – das neue Kursprogramm ist da
Hochwertige Bildungsangebote für 2025
mehrBeitragssatz zur Pflegeversicherung soll steigen
Der Bundestag hat den Entwurf der Verordnung in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 zur Kenntnis genommen und keinen Widerspruch erhoben.
mehrHohe Kosten und Bürokratie statt gewünschter Lenkungswirkung
Ein Jahr nach Einführung der CO2-basierten Lkw-Maut
mehrBGA-Rechtsausschuss tagt zu Data Act und Bürokratieabbau
Sitzung fand am 4. Dezember als Präsenzsitzung statt.
mehrWeihnachtsgruß
Der BGA wünscht ein frohes Fest!
mehrPraxis und Politik beim Lieferkettentag 2024
Spannende Speaker aus Wirtschaft, Politik, Ministerien und Wissenschaft
mehrWir brauchen Wirtschaftswahlkampf und Wirtschaftswende jetzt
Gemeinsame Erklärung der Wirtschaftsverbände zur Vertrauensfrage.
mehrAusschreibung
Projektkoordinator (m/w/d), Fachliche Expertise (m/w/d) sowie Prozessberater (m/w/d) für Peru oder Bolivien gesucht
mehrExport in der Dauerkrise
Es braucht jetzt eine echte Wirtschaftswende.
mehrDeutschland muss seine Hausaufgaben machen
Nur so kommt Wachstum.
mehrEin Meilenstein für die Wirtschaft
Wir brauchen das EU-Mercosur-Abkommen!
mehrMehr Fokus auf Afrika – 5. GABS
BGA stark vertreten auf dem 5. GABS in Nairobi
mehrBGA-Konjunkturumfrage – Mitmachen nicht vergessen!
Umfrage läuft noch bis zum 16. Dezember
mehrNeue Entwicklungen im Rahmen der Russlandsanktionen
EU plant weitere Verschärfung der Sanktionen.
mehrHerausforderungen der Verkehrswende
BGA-Verkehrsausschuss am 20. November in Berlin
mehrBGA Lunch Talk zur neuen Debatte um den Digital Services Act
Mit Gastreferentin Rechtsanwältin Valentin Lemonnier
mehrBundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für Tariftreuegesetz
am 27. November 2024
mehrImport Promotion Desk unterstützt Handel von nachhaltigem Fisch
Initiative zur Importförderung übernimmt Sourcing von Fisch und Meeresfrüchten
mehr