Reform des Unionszollkodexes
Der Arbeitskreis Zoll des BGA hat sich Mitte November erneut mit der Reform des Unionszollkodexes befasst. Michael Lux, ehemaliger Leiter der Referate Zollrecht und Zollverfahren der EU-Kommission (DG TAXUD) stellte nicht nur den aktuellen Planungsstand vor, sondern ging vor allem auf die Folgen für Unternehmen ein. So bringt die Reform des Unionszollkodex für Unternehmen tiefgreifende Veränderungen mit sich. Im Zentrum steht die geplante EU-Zolldatenplattform, die künftig Daten entlang der gesamten Lieferkette zentral bündelt und für Risikoanalysen nutzt. Für Einführer bedeutet das: weg vom klassischen Anmeldesystem hin zu einem vollständig datengetriebenen Ansatz. Dadurch steigen Anforderungen an Datenqualität, IT-Schnittstellen und die Abstimmung innerhalb der Lieferkette deutlich.
Unternehmen müssen also ihre Prozesse stärker digitalisieren, um alle relevanten Informationen elektronisch und konsistent bereitstellen zu können. Gleichzeitig gewinnt die strategische Entscheidung an Bedeutung, ob vom bisherigen AEO-C-Status in das neue „Trust & Check“-Modell gewechselt werden soll, das spürbare Erleichterungen wie Selbstüberlassung, Wegfall von Sicherheitsleistungen und periodische Zollabrechnung bietet. Zoll- und IT-Dienstleister stehen ebenfalls vor Anpassungen, da klassische Anmeldedienstleistungen wegfallen und neue Aufgaben wie Datenmanagement, Risikoanalyse oder Unterstützung bei nicht-zollrechtlichen Anforderungen entstehen. Für Unternehmen wird damit entscheidend, frühzeitig geeignete Partner und Systeme auszuwählen, interne Verantwortlichkeiten neu zu ordnen und Personal parallel für Übergangs- und künftige Regelwerke zu schulen. Die Reform schafft langfristig effizientere Prozesse, erfordert jedoch in der Umsetzung erhebliche organisatorische und technische Vorbereitungen.


Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

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