Reform und Verhandlungsstand des Unionszollkodex
Schwerpunktthema des letzten BGA Arbeitskreis Zoll (AK Zoll) war die Reform des Unionszollkodex. Zwei spannende Gastvorträge von Dr. Anke Raloff und Malte Harders (Referat V A 5 - Spezielle Handelspolitik (EU/WTO), Zollpolitik, Handelspolitische Instrumente, BMWK) sowie Dr. Ulrich Lison (Mitglied der Geschäftsleitung, AEB SE) führten in das komplexe Thema ein.
Inhalt sowie die technische und auch praktische Seite der Reform und der aktuelle Verhandlungsstand standen im Vordergrund. Auf die Vorträge hin folgten zwischen den Mitgliedern und Vortragenden aufschlussreiche Diskussionen über für die Unternehmen in der Praxis relevanten Punkte. Kritisiert wurde einerseits die durch die Zollrechtsreform vorgesehene Delegation der Verantwortung auf den zukünftigen „Trust & Check“-Händler zur Selbstveranlagung, der zusätzlich auch stärker in die Haftung genommen werden kann. Zur Äußerung kam außerdem die sogenannte Gefahr „of no return“, da es angesichts des Verhandlungsfortschritts und der aufgewendeten Ressourcen kaum noch ein Zurück gibt, obwohl sich die Mitgliedstaaten erst einmal über das „Ob“ einer Reform einig sein sollten. Zudem kam die Kritik der Verzettelung durch die artikelweise Besprechung der aktuellen belgischen Ratspräsidentschaft der Reform in den aktuellen Verhandlungen und dem unzureichenden Austausch mit der Generalzolldirektion zu Sprache. Schließlich ging es angesichts der neuen und umfangreicheren Meldepflichten um die Themen Transparenz und Datenschutz. In Zeiten von Hackerangriffen und im Hinblick auf zukünftige Zugriffsmöglichkeiten durch Dritte im Rahmen der EU-Zolldatenplattform ein besonders für Händler kritischer Punkt.
Nicht nur die Diskussionen, sondern auch ein konkreter Hinweis des BMWK haben gezeigt: Jetzt ist die Zeit des aktiven Gestaltens. Der Reformvorschlag wird vorangetrieben und kommt, in der einen oder der anderen Weise, zur Umsetzung. Um diesen Prozess positiv mitbeeinflussen zu können, müssen sich die Unternehmen und ihre Vertreter so früh wie möglich einbringen. Das BMWK gab hierzu die klare Handlungsempfehlung, durch die Gründung von Bündnissen eindeutige Leitlinien auszuarbeiten und mit diesen geschlossen vor ihm sowie der Kommission aufzutreten. Das BMWK zeigte sich bereit, diese in ihren Stellungnahmen angemessen zu berücksichtigen. Unternehmen sollten daher nun ihre Positionen überdenken und ausarbeiten. Der BGA nimmt diesen Ball auf und plant weitere Diskussionsrunden zur Positionsbestimmung in der nahen Zukunft.


Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

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