19.02.2026

Sanktionen im Fokus

Der BGA hat in dieser Woche an einem Verbändegespräch zum Thema Sanktionen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) teilgenommen. Im Mittelpunkt standen die kürzlich verabschiedete AWG-Novelle zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht, das bevorstehende 20. Sanktionspaket gegen Russland sowie die erneut in Kraft getretenen Sanktionen gegen Iran.

Im Zusammenhang mit der AWG-Novelle erläuterte das BMWE die Hintergründe zu einigen Änderungen. Hervorgehoben wurde, dass sowohl die Strafbarkeit der Sanktionsumgehung als auch die Strafbewehrung der „Jedermannspflicht“ bewusst eng gefasst seien und damit weniger weit gingen, als dies teilweise in der Presse dargestellt werde. Zudem wurden die Gründe für die Nichtübernahme der in der EU-Richtlinie vorgesehenen De-minimis-Grenze (für Geschäfte unter 10.000 EUR) erläutert: Eine pauschale Wertgrenze sei dem deutschen Strafrecht systemfremd. Darüber hinaus hätten nur wenige Mitgliedstaaten – insbesondere im Baltikum – eine entsprechende Ausnahme eingeführt, sodass im Sinne eines Level Playing Fields von einer Übernahme abgesehen worden sei.

Zum 20. Sanktionspaket gegen Russland wurden die erwarteten Inhalte umrissen. Vorgesehen sind insbesondere weitere Maßnahmen zur Reduzierung der russischen Energieeinnahmen, unter anderem durch zusätzliche Listungen im Zusammenhang mit der sogenannten „Schattenflotte“ sowie durch den Service-Ban. Zudem wird die erstmalige Anwendung des „Anti-Circumvention-Tools“ (Art. 12f der Russland-Sanktionsverordnung) gegenüber Drittstaaten diskutiert. Dieses Instrument untersagt unter bestimmten Voraussetzungen Geschäfte mit in Anhang XXXIII gelisteten Drittländern in Bezug auf dort erfasste Güter. Im Gespräch sei eine Anwendung gegenüber Kirgistan, insbesondere bei Ausfuhren von computergesteuerten Maschinen zur Metallbearbeitung und bestimmten Kommunikationsgeräten. Die offizielle Annahme des Pakets durch den Rat wird rund um den Jahrestag des russischen Angriffskriegs erwartet.

Die Sanktionen gegen Iran sind durch den Snapback-Mechanismus wieder in Kraft getreten, das zugrunde liegende Regime gilt jedoch als teilweise veraltet. So enthält es unter anderem noch Verweise auf frühere Fassungen der Dual-Use-Verordnung und wirft auch darüber hinaus Auslegungsfragen auf. Der Europäische Kommission sind diese Problemlagen nach Angaben des BMWE bewusst; an entsprechenden Lösungen werde gearbeitet. Die praktische Relevanz zeigt sich bereits deutlich in der hohen Anzahl von Genehmigungs- und insbesondere Nullbescheidsanträgen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
 

Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
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