Studie: Lieferkettensorgfaltspflichten im Großhandel
Klima- und Umweltschutz haben in den vergangenen Jahren einen hohen Stellenwert eingenommen. Mit dem sogenannten Green Deal hat die EU-Kommission hohe Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen gesetzt. Seitdem prägen die Diskussionen um Lieferkettensorgfaltspflichten, Nachhaltigkeitsberichterstattung, CO2-Grenzausgleichsmechanismen und Entwaldungsverordnung nicht nur die Gesetzgebung, sondern auch die Umsetzung in die Praxis. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) hat vor diesem Hintergrund 2024 eine Umfrage zur Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durchgeführt, um die Auswirkungen der rechtlichen Anforderungen auf den Groß- und Außenhandel in Deutschland zu analysieren.
Der deutsche Groß- und Außenhandel unterstützt die Zielsetzung, Umwelt und Klima als natürliche Lebensgrundlage als auch als unentbehrliche Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften zu schützen. Vor diesem Hintergrund fördert die Umfrage interessante Ergebnisse auf dem bisherigen Weg zu Tage, macht aber auch die Erwartungen der Unternehmen an die Politik sehr deutlich. Viele Groß- und Außenhändler haben die Zielsetzung in ihre Unternehmensphilosophie bereits aufgenommen. Vor allem große und auch viele mittlere Unternehmen befassen sich mit den Anforderungen aus den Lieferkettensorgfaltspflichten eingehend. Bei Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigen sich 70 Prozent intensiv mit den Lieferketten, bei Unternehmen mit 100 bis 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind es zwar nur 20 Prozent, allerdings befassen sich die Übrigen zumindest bereits rudimentär mit den Lieferkettensorgfaltspflichten.
Bei kleinen Unternehmen ist noch eine vergleichsweise große Zurückhaltung festzustellen. Bei den Unternehmen, die bis zu 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen - und auch im Groß- und Außenhandel den überwiegenden Anteil an Unternehmen darstellen - überwiegt jedoch ein Zögern. Mehr als ein Viertel beschäftigt sich nicht mit den Anforderungen und 62 Prozent nur rudimentär. Die zögerliche Haltung hinsichtlich der Umsetzung findet ihre Ursache in den komplexen rechtlichen, organisatorischen, prozessualen und technischen Anforderungen, von denen sich vor allem kleine und mittlere Unternehmen im Groß- und Außenhandel überfordert sehen. Unternehmen, die sich mit der Umsetzung befasst haben, können durchaus Vorteile erkennen. So ermöglicht die Etablierung von Risikomanagementsysteme oder internen sowie externen Beschwerdeverfahren eine frühe Identifikation von Risiken und damit verbunden vorbeugende Maßnahmen und sogar Vorteile im Wettbewerb.
Die Ergebnisse zeigen trotz erster positiver Einschätzungen, dass die Bewertung der rechtlichen und administrativen Vorgaben uneinheitlich ausfällt und auch die Akzeptanz der Vorgaben als kritisch angesehen werden kann. Moniert wird vielfach der erhebliche administrative und damit verbunden erhebliche Kostenaufwand bei Zweifeln an den suggerierten wirtschaftlichen Vorteilen. So sehen sich fast zwei Drittel der Unternehmen in der Größenklasse mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überwiegend gut gewappnet, 40 Prozent dieser Unternehmen beklagen aber den Aufwand und die Kosten als zu hoch. Bei den kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen sich dagegen zwei Drittel als nicht gewappnet. Bei diesen ist auch der Anteil derjenigen Unternehmen, die angaben, dass deren Geschäftspartner „kein Verständnis“ hinsichtlich der Umsetzung der Sorgfaltspflichten haben, am größten: mehr als 20 Prozent bei den Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mehr als 30 Prozent bei Unternehmen mit 11 bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass im Groß- und Außenhandel die Auffassung vorherrscht, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausgesetzt werden sollte, bis die europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Hierfür plädieren fast sieben von zehn der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen. Dies unterstreicht aus Sicht des BGA zugleich das Erfordernis, dass die Politik die Unternehmen bei der Ausgestaltung mitnimmt und Regelungen möglichst bürokratiearm etabliert, um auch bei kleinen und mittleren Unternehmen die Akzeptanz zu erhöhen.
Die Analyse der Umfrage zur Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes kann hier abgerufen werden.


Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de

Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

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