15.02.2023

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz verfehlt Ziel

Ziel eines solchen Gesetzes sollte sein, dass es zu einer Verbesserung der Haltungsbedingungen beiträgt, ohne die Versorgung mit tierischen Erzeugnissen zu gefährden. Der vorliegende Entwurf wird dieser Zielsetzung nicht gerecht, vielmehr verstößt er gegen EU-Recht.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass beim Verkauf von frischem Schweinefleisch die Haltungsform der Tiere, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde, für Endverbraucher erkennbar ist. Dies beeinträchtigt den freien Verkehr von Waren in der EU. Zwar gelten die Regelungen grundsätzlich nur für deutsches Schweinefleisch. Allerdings ist auch geregelt, dass im Fall von frischem Schweinefleisch aus Deutschland, das mit frischem Schweinefleisch aus anderer Herkunft gemischt ist (Hackfleisch!), der Anteil des nicht aus Deutschland stammenden Schweinefleisches gekennzeichnet werden muss. Entsprechende Etikettierungsvorschriften stellen nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ein unzulässiges Hindernis für den freien Warenverkehr dar. Diesen sieht der EuGH dann als beeinträchtigt an, wenn spezifische, produktbezogene Vorschriften auf Waren angewendet werden, die aus Mitgliedstaaten stammen, in denen sie rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht wurden.
Darüber hinaus besteht auch keinerlei Bedarf für ein nationales staatliches Tierwohllabel, da es im Markt schon jetzt private Label gibt, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern ausreichende Informationen zur Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden, verschaffen. Zudem ist das Schutzniveau der privaten Label unter dem Strich höher, als es im Fall der vorgeschlagenen staatlichen Regelung der Fall wäre. Diese und andere Argumente hat der BGA in einem Positionspapier zusammengestellt und an die entsprechenden Entscheidungsträger übermittelt. Das Positionspapier können Sie hier abrufen.

Sebastian Werren
Abteilungsleiter Agrar + Ernährungswirtschaft
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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