Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter vorantreiben
Die EU-Kommission hat im letzten Jahr Vorschläge zur Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter vorgelegt. Diese sehen zum einen die Umstellung auf die digitale Meldung von Umsätzen in Echtzeit auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die grenzüberschreitend in der EU tätig sind, vor. Zum anderen beinhaltet der Vorschlag auch die Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung. Der BGA-Ausschuss Steuern und Finanzen hat auf seiner letzten Sitzung über die Grundzüge erstmals beraten und begrüßt Fortschritte in der Digitalisierung der Besteuerungsverfahren. Allerdings sieht er auch erhebliche Herausforderungen für die betriebliche Praxis.
Der europäische Dachverband des Handels EuroCommerce hat zur Konsultation der EU-Kommission von Wirtschaftsverbänden zu diesem Vorschlag am 29. März 2023 Stellung genommen. In der Stellungnahme wird die Positionierung des BGA aufgenommen. Nach Auffassung von EuroCommerce trägt der Kommissionsvorschlag dazu bei, die Digitalisierung in der Besteuerung weiter voranzubringen und zugleich adressiert er die Herausforderungen, denen Unternehmen in der Europäischen Union gegenüberstehen. Vor allem die Fortentwicklung des One-Stop-Shops zu einer einzigen Anlaufstelle für die Registrierung zur Umsatzbesteuerung kann einen wichtigen Beitrag zur Vereinfachung in der Administration führen.
Auch kennt der europäische Handel das Ziel der Einführung einer digitalen Meldung von Umsätzen in Echtzeit zur Vereinfachung des Umsatzsteuersystems in der EU und den Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug an. Kritische Aspekte sieht EuroCommerce in Übereinstimmung mit dem BGA jedoch bei der Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung, beim Entfall einer zusammenfassenden Rechnungsstellung, einer mit zwei Tagen kurzen Meldefrist und für Prozessabläufe in den Unternehmen bei technischen Inkompatibilitäten oder Funktionsstörungen.


Michael Alber
Geschäftsführer
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michael.alber@bga.de

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