Warum nicht Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen?
Im Koalitionsvertrag heißt es klar und eindeutig, dass man das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen will. Einschränkungen/Relativierungen folgen dann im weiteren Text. Lange passierte nichts, dann ging es auf einmal ganz schnell - wie man hört aufgrund von Druck aus Reihen der CDU/CSU. So kam Ende letzter Woche plötzlich Dynamik auf. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) legte Entschärfungsvorschläge zum Lieferkettengesetz vor, ein Gesetzentwurf zur Stellungnahme wurde an Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sowie zur Abstimmung an andere Ministerien geschickt. Die Änderungen waren aber noch nicht final innerhalb der schwarz-roten Regierung abgestimmt. Der BGA hat das Verfahren scharf kritisiert, denn die Vorlage war nicht nur inhaltlich äußerst dünn, auch die Anhörungsfrist war mit knapp sechs Stunden unverschämt kurz.
Schließlich hat dann das Bundeskabinett die Gesetzesentwürfe zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in seiner Sitzung am 3. September 2025 verabschiedet. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes enthält im Vergleich zum Referentenentwurf keine Änderungen. Er beinhaltet die rückwirkende Streichung der LkSG-Berichtspflicht, die Reduzierung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen sowie die Beibehaltung der übrigen Pflichten. Die finale Fassung findet sich hier.
Die Position des BGA ist unverändert: Die Unternehmen befinden sich im dritten Jahr einer schweren Wirtschaftskrise – zu einem erheblichen Teil wegen der erdrückenden Bürokratie. Sie brauchen jetzt schnelle und direkte Entlastungen, nicht nur beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, sondern auch bei den massiven europäischen Berichtspflichten wie EUDR, CBAM oder CSDDD. Mit dem Gesetzentwurf bleibt jedoch eine wichtige Gelegenheit zum Abbau bürokratischer Belastungen ungenutzt. Anstatt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz grundsätzlich neu zu bewerten, bestätigt der Entwurf dessen wesentliche Strukturen. Damit erfüllt er nicht die Erwartungen vieler Unternehmen. Der Wegfall der Berichtspflichten ist gut, aber das ist jetzt nur der halbe Schritt. Wir erwarten von der Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsprozess, dass auf nationaler Ebene das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gleichwohl komplett abgeschafft wird, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, mindestens aber die komplette Abschaffung der Berichtspflichten durch eine entsprechende Umsetzungsvorgabe an das BAFA, als aktuell zuständiger Behörde. Auf europäischer Ebene erwarten wir das konsequente Eintreten für eine weitere Entschlackung des bisherigen CSDDD-Standes im Sinne eines Einlösens des längst versprochenen Belastungsmoratoriums nach Jahren sich überlagernder Krisen.
Der Gesetzesentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung führt eine Pflicht für Unternehmen zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht mit einer externen Prüfung ein. Den verabschiedeten Gesetzesentwurf sowie ein Informationspapier des federführenden Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) findet sich hier.


Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

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