Berlin | 21.04.2021

Anlässlich der 1. Lesung des SorgfaltspflichtenG erklärt BGA-Präsident Anton F. Börner:

"Ich werde nicht müde zu wiederholen, dass Menschenrechte nicht verhandelbar sind, weil sie ein elementarer Bestandteil unseres Wertesystems sind. Es geht uns also nicht darum, das Gesetz zu verhindern. In seiner vorliegenden Form wird das Sorgfaltspflichtengesetz aber nicht die Änderungen der Menschenrechtssituation im Ausland bringen, die notwendig und wünschenswert ist. Stattdessen wird es eine immense Belastung vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen sein. Zudem werden sie sich den diktierten Vertragsbedingungen ihrer großen Geschäftspartner ohne Möglichkeit zur Gegenwehr fügen müssen, um nicht die Geschäftsbeziehungen gänzlich zu gefährden.

Diese und weitere Kritikpunkte, wie die aus dem Gesetz resultierenden Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen oder der womöglich völlige Rückzug aus Ländern mit hohem Menschenrechtsrisiko, ignoriert die Bundesregierung jedoch und gefährdet so den Wirtschaftsstandort Deutschland. Auf die mehrfachen Hinweise von Rechtsexperten, dass es eindeutigen Nachbesserungsbedarf auch aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken gibt, geht sie gar nicht erst ein. Nun liegt es an den Abgeordneten zu beweisen, dass die Politik doch noch über etwas wirtschaftlichen und juristischen Sachverstand verfügt. Ich appelliere daher an sie, die ihnen vorgebrachten Hinweise aufzunehmen und nicht aus purem Idealismus, so sehr dieser bei dieser Thematik nachvollziehbar ist, zu entscheiden. Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht.“

Berlin, 21. April 2021

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Anton F. Börner