BGA: Grundsteuerreform für Unternehmen vertretbar gestalten!
Die Belastung mit Grundsteuer ist für Großhandelsbetriebe von großer Relevanz angesichts der vielen Geschäftsgrundstücke mit Betriebsanlagen, Verwaltungsgebäuden, Lagergebäuden, Parkplätzen und Vorratsgrundstücken. Wenn die nun vorgesehenen Bodenrichtwerte – beispielsweise bei großen Flächen – zu unrealistischen Bewertungen führen, muss eine Korrekturmöglichkeit durch einen pauschalen Wertabschlag oder den Nachweis eines geringeren Wertes möglich sein. Zudem muss das künftig anzuwendende Sachwertverfahren für die Bewertung von Geschäftsgrundstücken einfach administrierbar und digital zugänglich sein.“ Dies erklärt Dr. Holger Bingmann, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), anlässlich der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 11. September 2019 zur Reform der Grundsteuer.
„Es ist höchst ärgerlich, dass sich Bund und Länder nicht auf ein einfach administrierbares Flächenmodell verständigen konnten. Daher hoffen wir, dass nun im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses doch noch einige Vereinfachungen umgesetzt werden. Ein klares Signal hierzu wäre, auf zusätzliche Bürokratie und Aufwand durch die Einführung einer Sondersteuer auf baureife Grundstücke und die diskutierte Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer zu verzichten. Am Ende ist jedoch maßgeblich, wie die Kommunen mit ihrem Recht zur Festlegung des Hebesatzes umgehen, aus dem sich letztlich die definitive Belastung auf Gemeindeebene für Betriebe wie Bürger ergibt. Wir appellieren an die Gemeinden, die Neuregelung zu einer aufkommensneutralen Senkung der Hebesätze zu nutzen und nicht zur Schöpfung von zusätzlichen Einnahmen“, so Bingmann abschließend.
31, Berlin, 10. September 2019
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Dr. Holger Bingmann

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