Berlin | 14.11.2019

BGA zum BIP: Wann, wenn nicht jetzt?

Schon gar nicht, nachdem die Große Koalition mit der Grundrente gerade erst gegen jeden wirtschaftlichen Sachverstand erneut kräftig an der Kostenschraube für Sozialausgaben gedreht hat. Zweckdienlich wäre es, die Einnahmebasis zu stärken mittels eines innovations- und investitionsfreundlicheren Rahmens für wirtschaftliches Handeln. Tatsache ist, dass wir beständig an relativer Wettbewerbsfähigkeit verlieren, weil die anderen gerade bei der Unternehmensbesteuerung längst handeln oder gehandelt haben.“ Dies erklärte Dr. Holger Bingmann, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), anlässlich der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts.

„Von dem grundsätzlich begrüßenswerten Teilabbau des Solidaritätszuschlags, der eben gerade wesentliche Teile derer, die ihn erwirtschaften, ausgrenzt, geht dieses Signal jedenfalls nicht aus. Und weiter fehlt die Verve und Entschlossenheit, die dringend notwendigen Strukturreformen im Unternehmensteuerrecht ähnlich entschlossen anzupacken, um bei der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit nicht den Anschluss zu verlieren,“ so Bingmann abschließend.

38, Berlin, 14. November 2019

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Dr. Holger Bingmann