Neue Coronavirus-Einreiseverordnung führt zu erheblichen Planungsschwierigkeiten in der Logistik
Und somit letztlich der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, wenn nicht die bisherigen Ausnahmeregelungen der Corona-Testpflicht für Beschäftigte im Transportsektor beibehalten werden. "Denn eine Vorhersage, welche Gebiete und wie schnell diese zu einem sogenannten ‚ Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet‘ werden, ist nicht möglich. Darüber hinaus ist nicht klar, ob die Testkapazitäten in den einzelnen Ländern einer solchen Erhöhung der durchzuführenden Tests standhalten können.“ Dies erklärt Carsten Taucke, Vorsitzender des BGA-Verkehrsausschusses, heute in Berlin zur neuen Corona-Einreiseverordnung.
„Die Grenzen müssen insbesondere für den Waren- und Güterverkehr offenbleiben und im Rahmen der europäischen Green-Lanes-Leitlinie weitere Einschränkungen vermieden werden. Nur so können die internationalen Lieferketten sowie die Versorgungssicherheit der Bevölkerung aufrechterhalten werden“, so Taucke abschließend.
Hintergrund: Die am 13. Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossene neue Coronavirus-Einreiseverordnung ist mit Wirkung zum 14. Januar 2021 in Kraft getreten. Bislang waren Beschäftigte im Transportsektor im Rahmen des grenzüberschreitenden Güterverkehrs von Corona-Testpflichten ausgenommen. Dies gilt nach der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung nur noch dann, wenn die Beschäftigten bei Einreise nach Deutschland nicht aus einem sogenannten „Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebieten“ kommen. Andernfalls müssen sie bereits bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen.
3, Berlin, 15. Januar 2021
Carsten Taucke
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