Berlin | 25.10.2019

Zur ersten Lesung des Klimaschutzgesetzes im Bundestag erklärt BGA-Präsident Dr. Holger Bingmann:

Den Ansatz, einzelnen Bundesministerien die Budgetverantwortung für die Einhaltung der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes in ihren jeweiligen Ressorts zu übertragen, halten wir jedoch auch weiter für nicht umsetzbar. Positiv ist, dass mit dem Klimaschutzgesetz keine unmittelbaren finanziellen Belastungen für den Groß- und Außenhandel oder den Dienstleistungssektor drohen. Insgesamt setzt das Gesetz jedoch zu wenig auf  klimafreundliche Innovationen und besteht stattdessen aus vielen kleinteiligen Einzelmaßnahmen. Hierbei vermissen wir oftmals die notwendige Stringenz und Klarheit über den Tag hinaus, die Bürger und Betriebe brauchen, was de facto die Schwächung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bedeutet.“

Berlin, 25. Oktober 2019

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Dr. Holger Bingmann