13.12.2022

Circular Economy

Gegen mehr Verpflichtungen

Deshalb werden die Abfallregelungen überarbeitet, doch bei der Kreislaufwirtschaft geht es auch um Fragen der Produktgestaltung oder der Verarbeitung von schwer zu entsorgenden Stoffen und Gemischen sowie zur Informationsweitergabe. Der Großhandel bietet bereits jetzt eine Vielzahl von ressourceneffizienten Lösungen wie Mehrwegverpackungen oder Chemiekalienleasing an. Das gehört zu seinem Selbstverständnis. Fragen der Produktgestaltung dürfen aber nicht zur Beeinträchtigung des dreistufigen Vertriebswegs führen, der effizienzfördernd ist. Als Produktverbindungshandel betrachtet der Großhandel zusätzliche Informationsverpflichtungen über Stoffe entlang der Lieferkette kritisch, da es hier bereits eine Vielzahl von Regelungen (REACH-Verordnung für Nebenprodukte und Sekundärstoffe, RoHS zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und POP zu schwer abbaubaren organischen Schadstoffen) gibt.

Ansprechpartner:

Dr. Andreas Rademachers
Abteilungsleiter Energie + Umwelt
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 551
andreas.rademachers@bga.de