EU-Kommission startet Konsultation zu Leitlinien der CSDDD
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu den künftigen Leitlinien im Rahmen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eröffnet. Die Leitlinien sollen Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der neuen Sorgfaltspflichten unterstützen und werden maßgeblichen Einfluss auf die spätere Anwendung und Auslegung der Richtlinie haben.
Unternehmen und Verbände sind aufgerufen, sich bis zum 24. Juli 2026 an der Konsultation zu beteiligen. Der Fragebogen enthält zahlreiche detaillierte Fragen zur praktischen Umsetzung der neuen Vorgaben. Die Europäische Kommission ist dabei insbesondere auf Erfahrungen und Einschätzungen aus der Unternehmenspraxis angewiesen.
Eine Teilnahme ist über diesen Link bis zum 24. Juli 2026 möglich.
Die Beteiligung bietet Unternehmen die Möglichkeit, frühzeitig auf die Ausgestaltung der Leitlinien Einfluss zu nehmen und praxisgerechte Lösungen in den weiteren Prozess einzubringen.
Hintergrund:
Nach Artikel 18 und 19 der CSDDD ist die Europäische Kommission verpflichtet, Leitlinien sowie Mustervertragsklauseln zur Umsetzung zentraler Sorgfaltspflichten zu entwickeln. Diese sollen Unternehmen Orientierung bei der Anwendung der neuen Regelungen geben und werden voraussichtlich eine wichtige Rolle für die spätere Rechtsanwendung und behördliche Prüfpraxis spielen.
Der BGA wird gemeinsam mit der BDA einen eigenen Beitrag zur Konsultation erarbeiten und seine Positionen in den Prozess einbringen.


Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

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