EU-Kommission fordert 30 Tage Zahlungsfristen für B2B-Geschäfte
Am 12. September hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf vorgestellt, der vorsieht, die Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Behörden auf 30 Tage zu verkürzen. Dabei sollen keine weiteren Ausnahmeregelungen gelten. Der Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets, welches KMU und ihre Widerstandsfähigkeit unterstützen sollen. Der Vorschlag ist sehr besorgniserregend und kann Unternehmen den Zugang zur Finanzierung der Lieferkette verwehren und das Funktionieren der Lieferketten in vielen Sektoren stören. Dies hätte unbeabsichtigte Folgen, z.B. auf die derzeitige Vielfalt des Sektors und seine Fähigkeit, mit außereuropäischen Akteuren zu konkurrieren und zu attraktiven lokalen Gemeinschaften beizutragen.
EuroCommerce und BGA haben bereits Kontakt zu wichtigen Entscheidungsträgern im Europäischen Parlament und in der Kommission aufgenommen, um die Besonderheiten unseres Sektors zum Ausdruck zu bringen. Wir sammeln konkrete Beispiele für die Auswirkungen der Maßnahme und die Kosten, die die vorgeschlagene Änderung in den verschiedenen Ländern und Teilsektoren (z. B. Lebensmittel, Textilien, Heimwerkerbedarf, Sportartikel usw.) verursachen würde.
Ihr Feedback, Ihre Fragen und Bedenken zum Kommissionsvorschlag können uns bei unserem Engagement helfen und die Argumentation stärken.
Bis 5. Oktober läuft die erste Feedback-Runde zur Formulierung einer Position. Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gern an Herrn Alber (michael.alber@ oder Frau Brehmer bga.delisa-marie.brehmer@ ) bga.de
Ansprechpartner:
Lisa-Marie Brehmer
Referentin Europa, Büroleitung Präsident und Hauptgeschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 552
lisa-marie.brehmer@bga.de
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