17.11.2022

Erfahrungsaustausch zum Lobbyregister im BGA-Rechtsausschuss

Mit Christian Heyer, Leiter der Unterabteilung Recht (ZR) des Deutschen Bundestags diskutierten die Mitglieder über die Erfahrungen mit der Anwendung des Lobbyregisters seit Anfang 2022 im ersten Teil der Herbstsitzung des BGA-Ausschusses für Recht und Wettbewerb. Heyer, unter dessen Leitung die praktische Umsetzung des Lobbyregistergesetzes erfolgte - unter anderem mit dem eigens verfassten Handbuch der Bundestagsverwaltung zur Eintragung und einer Hotline – gab einen Überblick zu den Nutzungsstatistiken und Suchanfragen seit Einrichtung des Registers. Er berichtete, dass jede Eintragung anfangs auf Plausibilität geprüft werde und kündigte an, dass bei hartnäckigen Verstößen gegen das Lobbyregistergesetz nunmehr erste Bußgeldverfahren eingeleitete würden. Auch über die bereits angekündigten Reformpläne der Bundesregierung zum Lobbyregister diskutierte er mit Mitgliedern des Ausschusses. Sein Fazit zum Lobbyregister war, dass dieses tatsächlich von der Öffentlichkeit genutzt werde, was sich auch an Suchanfragen zeige, die mit aktuellen politischen Diskussionsthemen in Zusammenhang stehen.

Die aktuellen Pläne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für eine Reform des Kartellrechts wurden in der zweiten Hälfte der Rechtsausschusssitzung erörtert. Dr. Sophie Gappa aus dem Referat des BMWK für Grundsatzfragen der Wettbewerbspolitik, Kartellrecht und wettbewerbspolitische Fragen der Digitalisierung stellte die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor, sowie weitere kartellrechtliche Reformvorhaben des BMWK. Der Ausschuss diskutierte mit Dr. Gappa über die vom BGA ebenso wie von zahlreichen anderen Wirtschaftsverbänden sehr kritisch gesehene Ausdehnung der Befugnisse des Bundeskartellamts im Anschluss an eine Sektoruntersuchung, die unabhängig von Kartellrechtsverstößen umfangreiche Maßnahmen bis hin zu einer Entflechtung bestimmt. Auch die geplante Neufassung der Vorteilsabschöpfung bei Kartellrechtsverstößen wurde hierbei debattiert, die künftig nicht nur unabhängig von einem Verschulden des Unternehmens erfolgen soll, sondern auch eine gesetzliche Vermutung sowohl des Vorhandenseins eines wirtschaftlichen Vorteils für das Unternehmen, als auch eine gesetzliche Vermutung für die Höhe dieses vermuteten Vorteils vorsieht. Der BGA machte in der Diskussion noch einmal seine erheblichen Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Neuregelung deutlich und bot an, für weitere Gespräche zu diesem Reformvorhaben zur Verfügung zu stehen.

Ansprechpartner:

Stephanie Schmidt
Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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