17.11.2022

BGA schlägt Bundesfinanzminister Vereinfachung bei Sachzuwendungen im Geschäftsleben vor

Der Ukraine-Krieg führt mit seinen erhöhten Preisen für Vorleistungen und Transportkosten sowie vor allem massiv gestiegenen Stromkosten zu breiter Betroffenheit gerade im Mittelstand. Hersteller und Händler von Werbeartikeln mussten bereits durch die Corona-Pandemie herbe Einbrüche verkraften. Rund ein Viertel der jährlichen Umsätze gingen verloren. Die zusätzlichen Kosten aus dem Ukraine-Krieg belasten die Attraktivität von Werbeartikeln, deren Einsatz gerade für kleine und mittlere Unternehmen der zentrale Werbeträger ist, und drücken auf die Stimmung in der Branche. Denn werbende Unternehmen greifen verstärkt auf außereuropäische Wettbewerber zurück.

Der BGA hat vor dem Hintergrund des massiv erschwerten wirtschaftlichen Umfelds für Werbeartikel in enger Abstimmung mit dem Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft anlässlich der von Bundesfinanzminister Christian Lindner auf der Abendveranstaltung der diesjährigen Mitgliederversammlung hervorgehobenen Zielsetzung, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, einen Vereinfachungsvorschlag eingebracht.

Um den Wettbewerbsdruck abzubauen und damit die Attraktivität von qualitativ hochwertigen Werbeartikeln „Made in Deutschland“ verbessern schlägt der BGA den Entfall der Empfängeraufzeichnung bis zu einer Freigrenze von 35 Euro vor. Eine solche Reform des Einkommensteuergesetzes wurde einen deutlichen Beitrag zur Vereinfachung und Entbürokratisierung leisten. Zudem würde diese Vereinfachung Wachstumsimpulse entfalten und damit für ein höheres Umsatz- und Ertragssteueraufkommen sorgen. 

Ansprechpartner:

Michael Alber
Geschäftsführer Volkswirtschaft + Finanzen
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de