11.04.2024

Bürokratieabbau: so wird das nichts

Kaum ein Thema beschäftigt die Wirtschaft derzeit so sehr wie Bürokratielasten. Dabei werden nicht nur die Regelungen selbst, sondern auch die dahinterliegenden Prozesse sowie die jeweilige Kostenbelastung – der sogenannte Erfüllungsaufwand – immer wieder diskutiert. Es wird aber nicht nur diskutiert, sondern auch gehandelt: reichlich Vorschläge haben die Wirtschaft und auch der BGA gemacht. Diese wurden dann aber nur ge- und nicht erhört.

Und wenn die Ampelregierung nun von Bürokratieabbau spricht und zeitgleich ein Gesetz auf den Weg bringt, das jährlich 1,4 Milliarden Euro neue Bürokratiekosten verursacht, dann ist das nicht nur ein Affront, sondern geradezu scheinheilig. So beziffert die Bundesregierung, konkret das Bundesministerium der Justiz, in einem aktuellen Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), den o.a. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft mit ca. 1,4 Milliarden Euro jährlich. Zudem bestätigt er explizit, dass es sich bei den 1,4 Milliarden Euro jährlich ausschließlich um Bürokratiekosten handelt.

Und die Erfahrung lehrt, dass die Regierung damit wahrscheinlich zu optimistisch rechnet. Als BGA haben wir uns daher klar positioniert: Es zeigt, wie teuer die Brüsseler Überregulierung für die Unternehmen in Deutschland ist und dass wir das vom Bundeskanzler versprochene Belastungsmoratorium nicht erkennen können. Auch fordern wir glasklar: Die Umsetzungspflicht der Nachhaltigkeitsrichtlinie ist beschlossene Sache. Wenn damit also das "Was" nicht mehr zur Disposition steht, dann muss es nun erst recht um das "Wie" gehen. Den Empfehlungen des Normenkontrollrats ist daher genauestens zu folgen: Ermessensspielraum für Verwaltungen einrichten, unbestimmte Rechtsbegriffe vermeiden, Digital- und Praxischecks umgehend starten, Aufwuchs der Ministerialbürokratie vermeiden; aber vor allem ausreichend Zeit- und Raum bei der Gesetzesvorbereitung geben.

Als BGA verfolgen wir den Prozess sehr aufmerksam und werden unsere Mitglieder bestmöglich dabei unterstützen, die gegebenen Auflagen zu erfüllen sowie darüber nachzudenken, das eigene Geschäftsmodell anzupassen.
 

Ansprechpartner:

Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de