Bundestag beschließt Zukunftsfinanzierungsgesetz
Der Bundestag hat Ende 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen beschlossen. Das sogenannte Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht vor, dass Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert wird und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden. Der Finanzausschuss hatte im parlamentarischen Verfahren noch eine Reihe von Änderungen am Ursprungstext vorgenommen. Darüber hinaus nahm das Plenum mehrheitlich eine Entschließung an, wonach die Bundesregierung nach vier Jahren eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen vornehmen soll. Mit dem beschlossenen Gesetz werden nach Ausführungen der Bundesregierung Regelungen im Finanzmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht weiterentwickelt.
Die wesentlichen Änderungen:
- Der Anwendungsbereich der aufgeschobenen Besteuerung wird ausgeweitet, indem die Besteuerung künftig bis zur Veräußerung der Anteile aufgeschoben werden kann.
- Unternehmen sollen künftig bereits mit einer Mindestmarktkapitalisierung von einer Million Euro an die Börse gehen dürfen (bisher: 1,25 Millionen Euro). Die Pflicht zu einem Emissionsbegleiter als Mitantragsteller, beispielsweise einer Bank, entfällt.
Ansprechpartner:
Michael Alber
Geschäftsführer Volkswirtschaft und Finanzen
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de
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