Kabinettsentwurf zum Wachstumschancengesetz
Die Bundesregierung hat in Meseberg Ende August 2023 im zweiten Anlauf das sog. Wachstumschancengesetz verabschiedet. Im Rahmen des Ringens um die Ausgestaltung haben sich noch erhebliche Veränderungen ergeben. So ist das Entlastungsvolumen bei voller Jahreswirkung gegenüber dem Referentenentwurf von 6,5 Milliarden Euro auf 7,0 Milliarden Euro gestiegen. Neu aufgenommen wurde die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude.
Den Erleichterungen stehen aber auch bedeutende Rückschritte gegenüber dem Referentenentwurf. So sollen insbesondere bei der Thesaurierungsbegünstigung weitreichende Änderungen teilweise wieder zurückgenommen werden. Die angekündigte Verbesserung der Verwendungsreihenfolge (vorrangige Entnahme steuerfreier Gewinne oder Altrücklagen vor nachversteuerungspflichtigen Gewinnen) soll entfallen. Ebenso ist die Berücksichtigung der Thesaurierungsbegünstigung im Vorauszahlungsverfahren nicht mehr vorgesehen. Künftig sollen auch weitere nachversteuerungspflichtige Tatbestände gesetzlich geregelt werden. Zudem wird neu geregelt, dass bei unentgeltlicher Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen oder unentgeltlicher Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person der nachversteuerungspflichtige Betrag anteilig auf den Rechtsnachfolger übergeht.
Die im Referentenentwurf vorgesehene Streichung der Konzernklausel und der Eigenkapital-Escape sollen nun bestehen bleiben, aber angepasst werden. Die Umwandlung der Freigrenze in Höhe von 3 Millionen Euro in einen Freibetrag entfällt, die Freigrenze wird beibehalten. Bei der Verlustverrechnung wird dafür im Gegenzug die Prozentgrenze des über dem Sockelbetrag liegenden Verlustvortrages von 60 auf 80 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahres für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 erhöht. Auch soll der erhöhte Verlustrücktrag von 10 Millionen Euro bzw. bei Zusammenveranlagung 20 Millionen Euro nun dauerhaft verankert werden und der auf zwei Jahre erweiterte Verlustrücktragszeitraum nochmals um ein Jahr auf drei Jahre erweitert werden.
Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de
Schwache Auftragslage und Industrieproduktion
BGA sieht Entwicklung kritisch
mehrBald geht es los - BGA-Konjunkturumfrage
Zum Jahreswechsel 2024/25
mehrMehr Mut zur Modernisierung
Herbsttagung des BGA-Ausschusses Steuern und Finanzen
mehrDie konjunkturelle Erholung verzögert sich weiterhin
Die deutsche Wirtschaft zeigt im dritten Quartal 2024 weiterhin Anzeichen einer Schwächephase.
mehrGroßhandel blickt pessimistisch in das kommende Jahr
Die Unternehmen haben das Vertrauen in die Regierung verloren.
mehrKonjunkturelle Schwächephase hält weiter an!
BMWK Bewertung der wirtschaftlichen Lage
mehrBGA-Vorschläge zum Bürokratieabbau
Roundtable im Bundesministerium der Finanzen
mehrModernisierung der Besteuerung muss auf Politikagenda!
Deutschland hinkt hinterher
mehrSchluss mit „Weiter so“
Das ist ein Weckruf für die Bundesregierung.
mehrKFW-Unternehmensbefragung
Finanzierungsklima eingetrübt – Nachhaltigkeit mit steigender Bedeutung
mehrBGA-Konjunkturumfrage 2024
Teilnahme noch für kurze Zeit möglich
mehrKonjunktur in Deutschland
Weiterhin verhalten.
mehrGut, aber noch nicht gut genug
BGA begrüßt Haushaltsentwurf
mehrBGA-Konjunkturumfrage zur Jahresmitte 2024
Teilnahmemöglichkeit beginnt in Kürze!
mehrKonjunktur in Deutschland
Weiterhin verhaltenes Bild
mehrEinführung der obligatorischen elektronischen Rechnung
Mehr zum Anwendungsschreiben
mehrBGA sensibilisiert für e-Rechnung
Webinare zur verpflichtendenden Einführung
mehrBundeswirtschaftsministerium sieht Trendwende
Auch Konsum steigt wieder
mehrBGA-Umfrage zu den Lieferkettensorgfaltspflichten gestartet
Teilnahme für Mitgliedsunternehmen ab jetzt möglich
mehrEntwurf eines Jahressteuergesetzes 2024
Auch in diesem Jahr soll ein Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg gebracht werden.
mehr