15.12.2022

Sustainable Finance

Den nationalen Regulierungen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz folgt eine Regulatorik durch die Europäische Union. EU-Taxonomy, NFRD, CSRD sind keine irrelevanten Akronyme, sondern stehen für die europäischen Anforderungen an diese Berichterstattung. NFRD steht für die geplante EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive), CSRD für die erweiterte EU-Richtlinie zu Berichterstattung zur Nachhaltigkeit von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive). Mit der UN-Agenda 2030 und ihren 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) hat sich die EU daran gemacht, die Ziele für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung mit Nachhaltigkeitszielen zu füllen, und setzt nun ihren Weg weiter fort. Im März 2021 hat das Europäische Parlament bereits die Richtlinie zur Corporate Due Dilligence & Corporate Accountability verabschiedet. Der Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission soll noch in diesem Jahr folgen.

Mit den neuen Anforderungen an die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit kommen weitere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten in den Lieferketten auf die Unternehmen zu. Zwar sollen zunächst erst einmal kapitalmarktorientierte Unternehmen den neuen Pflichten unterliegen – über Erweiterungen wird allerdings bereits nachgedacht. Und auch indirekte Auswirkungen sind zu erwarten, wie die Frage der Finanzierung von Investitionen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zeigt.

Grüne Finanzierungen – Green Financing –  werden bislang überwiegend als die Bereitstellung von Kapital über entsprechende Sammelstellen für nachhaltige Investitionen gesehen. Der Gedanke der Nachhaltigkeit wird wahrscheinlich auch Einzug in andere Finanzierungsformen (u.a. Kredite) halten. Fragen wie: Wer beurteilt, ob das neue Firmengebäude, die erweitere Lagerhalle, die Fahrzeugflotte nachhaltig sind oder nicht? Welche Konsequenzen ergeben sich für Unternehmen für die Finanzierung? Und vor allem: Welche Unternehmen sind betroffen? Dies sind Fragen, mit denen sich Unternehmen genauer befassen müssen.

Für den BGA ist nicht nur relevant, welche Pflichten sich für direkt betroffene Unternehmen ergeben, sondern gerade auch was hieraus für die überwiegend kleinen und mittelständisch geprägten Familienunternehmen folgt. Der Großhandel soll nicht nur auf die Anforderungen der Nachhaltigkeit vorbereitet sein, sondern es sollen auch unverhältnismäßige kostspielige und bürokratische Zusatzlasten vor allem für KMU abgewendet werden.

Infolge der langjährigen Zusammenarbeit des BGA mit Organisationen und Unternehmen der Kreditwirtschaft greift der BGA das Thema Nachhaltigkeit in der Finanzierung verstärkt auf. Im folgenden Gastbeitrag über Wege für Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit erläutert Stefan Bender von der Deutschen Bank, Leiter der Unternehmensbank Deutschland, seine Einschätzung und Empfehlungen im aktuellen Umfeld. Gastbeiträge geben die Meinung des Verfassers und nicht unbedingt die Auffassung des BGA wieder. [Michael Alber]