08.01.2026

Änderungen 2025/2026 im Bereich Arbeit und Soziales

Zum Jahresbeginn 2026 treten eine Reihe arbeits- und sozialrechtlicher Änderungen in Kraft, die Unternehmen sowohl organisatorisch als auch finanziell betreffen. Im Mittelpunkt stehen dabei Anpassungen beim gesetzlichen Mindestlohn, steigende Sozialabgaben sowie neue Instrumente zur Fachkräftesicherung in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Arbeitsstunde und wird zum 1. Januar 2027 nochmals auf 14,60 Euro angehoben. Unternehmen sind damit frühzeitig gefordert, Lohnstrukturen, Entgeltabrechnung und gegebenenfalls bestehende Arbeitsverträge zu überprüfen. Die Erhöhung beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der stärkeren Einbindung älterer Beschäftigter in den Arbeitsmarkt. Mit der Aufhebung des Anschlussverbots bei sachgrundlosen Befristungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten Arbeitgeber künftig zusätzliche Flexibilität, um erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut oder weiter zu beschäftigen. Ergänzend tritt zum 1. Januar 2026 die sogenannte Aktivrente in Kraft. Rentnerinnen und Rentner können danach monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erzielen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird befristet bis Ende 2026 von zwölf auf 24 Monate nochmals verlängert. Damit sollen vorübergehende Auftragsrückgänge abgefedert und Beschäftigung gesichert werden.

Durch höhere Krankenkassenbeiträge und gestiegene Beitragsbemessungsgrenzen sind weitere Erhöhungen der Personalkosten zu erwarten.

Ausführliche Informationen zu allen genannten Neuerungen, ihren rechtlichen Voraussetzungen sowie praktischen Umsetzungshinweisen finden Sie hier.

Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
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