Austausch zu Late-Payments mit dem ungarischen Botschafter
Der Entwurf der Europäischen Kommission für eine Verordnung über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr war Thema eines Austausches von BGA-Präsident Dr. Jandura mit dem Botschafter von Ungarn in Deutschland, Dr. Györkös. Hintergrund ist die aktuelle Ratspräsidentschaft Ungarns, während der die Diskussionen in der Ratsarbeitsgruppe von Ungarn geleitet werden. Dr. Jandura machte deutlich, dass die geplante pauschale Verkürzung der Zahlungsfristen auf maximal 30 Tage bei vielen Großhändlern übliche Geschäfts- und Zahlungsmodelle unmöglich machen würde. Derzeit üblich sind Zahlungsfristen von bis zu 180 Tagen. Der geplante Eingriff in die Vertragsfreiheit würde sich vor allem auf kleine und mittelständische Unternehmen als Kunden des Großhandels negativ auswirken, die bei ihrer Geschäftstätigkeit oft Warenkredite ihrer Großhandelslieferanten erhalten und bei Banken und Finanzinstituten keine oder nur erheblich teurere Finanzierungsinstrumente nutzen könnten. Zudem verwies Dr. Jandura auf den geplanten Zwang zur Erhebung von Verzugszinsen und zur Anzeige des eigenen Kunden bei dessen Zahlungsverzug, der massiv in die Kundenbeziehungen eingreife und diese gefährde.
Der ungarische Botschafter Dr. Györkös erläuterte, dass die Bedenken gegen den Vorschlag auch von der ungarischen Regierung geteilt würden. So sehe man die Beschränkungen der Vertragsfreiheit ebenso kritisch wie die beabsichtigte Erweiterung der Administration durch neue Aufsichtsbehörden. Mit der Position Ungarns als Ratspräsidentschaft sei dieses Dossier jedoch eine Aufgabe. Es habe sich allerdings bei der letzten Sitzung der Ratsarbeitsgruppe eine klare Mehrheit der Mitgliedstaaten gegen den Entwurf gezeigt. Dr. Györkös sagte zu, die Bedenken des BGA an das zuständige ungarische Ministerium weiterzugeben.


Stephanie Schmidt
Justiziarin, Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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stephanie.schmidt@bga.de

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