Bundesrat stoppt Hinweisgeberschutzgesetz
In seiner Plenarsitzung vom 10. Februar hat der Bundesrat dem am 16. Dezember vom Bundestag beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Das Gesetz wird daher voraussichtlich nicht wie geplant im Frühjahr in Kraft treten können.
Hintergrund der Ablehnung ist die überschießende Umsetzung der Europäischen Whistleblower-Richtlinie im Hinweisgeberschutzgesetz, insbesondere die Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs gegenüber der Richtlinie sowie die Verpflichtung zur Einrichtung anonymer Meldekanäle. Mehrere CDU-geführte Bundesländer haben dies als eine übermäßige Belastung von Unternehmen, insbesondere von KMU, und damit als einen Verstoß gegen das von der Ampel verkündete Belastungsmoratorium gerügt.
Auch der BGA sieht die überschießende Umsetzung des Gesetzes kritisch, die schon für Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine Pflicht zur Einrichtung anonymer Meldekanäle schafft. Auch fehlt es an jeglichen gesetzlichen Anreizen, internen Meldungen Vorrang zu geben.
Die Bundesregierung und der Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um gemeinsam mit den Bundesländern einen Kompromiss zu erarbeiten. Da es keine festen Fristvorgaben für ein Vermittlungsverfahren gibt, lässt sich derzeit noch nicht sagen, wann das Gesetz in Kraft treten kann. Wegen der verspäteten Umsetzung der Richtlinie ist allerdings schon ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland anhängig. Es bleibt zu hoffen, dass in einem Vermittlungsverfahren nun ein Kompromiss gefunden wird, der die Belastung der Unternehmen reduziert.
Stephanie Schmidt
Justiziarin, Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
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