Grundlegende Einigung zur Beilegung des transatlantischen Zollstreits
Nach monatelangen zähen Verhandlungen haben die Europäische Union und die USA am 27. Juli 2025 eine grundlegende Einigung zur Beilegung ihres eskalierenden Zollkonflikts erzielt. Bei einem einstündigen Gespräch im schottischen Turnberry verkündeten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump gemeinsam den Durchbruch, der die Gefahr eines weitreichenden Handelskriegs erst einmal abwendet.
Die wichtigsten Verpflichtungen beider Seiten umfassen demzufolge:
Die Einführung einer einheitlichen, pauschalen US-Zollobergrenze von 15 Prozent für EU-Waren: Ab dem 1. August werden die USA diesen Höchstzollsatz auf den Großteil der EU-Exporte anwenden. Es handelt sich um einen pauschalen Zollsatz, der eine Obergrenze darstellt, einschließlich des US-Meistbegünstigungszollsatzes (MFN), der zuvor zusätzlich zu den von den USA eingeführten Zöllen erhoben wurde.
- Die Obergrenze von 15 Prozent gilt für fast alle EU-Exporte, die derzeit gegenseitigen Zöllen unterliegen (außer in Fällen, in denen der MFN-Zollsatz der USA 15 Prozent übersteigt; in diesem Fall gilt nur der MFN-Zollsatz ohne zusätzliche Zölle).
- Die Obergrenze von 15 Prozent gilt auch für Autos und Autoteile, für die derzeit ein Zollsatz von bis zu 25 Prozent mit einem zusätzlichen MFN-Zollsatz von 2,5 Prozent gilt.
- Die Obergrenze von 15 Prozent gilt auch für alle potenziellen künftigen Zölle auf Arzneimittel und Halbleiter, einschließlich derjenigen, die auf Section 232 basieren. Bis die USA entscheiden, ob sie gemäß Section 232 zusätzliche Zölle auf diese Produkte erheben (Trump hatte Anfang der Woche Zölle in Höhe von 250 Prozent für Pharmaprodukte angekündigt), sollen diese weiterhin nur den MFN-Zöllen der USA unterliegen.
Sonderbehandlung für strategische Produkte: Ab dem 1. August 2025 werden die US-Zölle auf EU-Flugzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, bestimmte Generika oder natürliche Ressourcen wieder auf das Niveau vor Januar zurückgesetzt. Dies wird den wichtigsten EU-Industrien eine sofortige Zollentlastung verschaffen, während die EU und die USA vereinbart haben, weiter daran zu arbeiten, weitere Produkte in diese Liste aufzunehmen.
Gemeinsame Anstrengungen zum Schutz der Stahl-, Aluminium- und Kupfersektoren: Gemeinsam wollen die EU und die USA Zollkontingente für EU-Exporte in "historischer Höhe" festlegen, die derzeitigen Zölle von 50 Prozent senken und gleichzeitig einen fairen globalen Wettbewerb gewährleisten. Das sind die vorläufigen Absichtserklärungen und die 50-Prozent-Zölle bleiben erst einmal bestehen.
Zollsenkungen in Handelsbereiche von gegenseitigem Interesse: EU-Importeure und Verbraucher sollen jährlich rund 5 Mrd. EUR an Zöllen einsparen, während die sensiblen Kernbereiche der EU-Industrie und -Landwirtschaft weiterhin geschützt bleiben sollen. Im Einzelnen soll das umfassen:
- Abschaffung der ohnehin schon niedrigen Zölle auf Industriegüter. Die Meistbegünstigungszölle der EU auf Industriegüter sind im Allgemeinen niedrig; die EU wird nun diese verbleibenden niedrigen Zölle auf Industriegüter aus den USA abschaffen.
- Besserer Zugang zum EU-Markt für begrenzte Mengen von US-Fischereierzeugnissen wie Alaska-Seelachs, Pazifiklachs und Garnelen – die alle Zollkontingenten (TRQs) unterliegen.
- Besserer Marktzugang für bestimmte nicht sensible US-Agrarexporte im Wert von 7,5 Mrd. EUR. Produkte wie Sojaöl, Saatgut, Getreide oder Nüsse sowie verarbeitete Lebensmittel wie Tomatenketchup, Kakao und Kekse werden einen verbesserten Zugang zum EU-Markt erhalten
Massive Beschaffungszusagen und Investitionszusagen: In den nächsten drei Jahren plant die Union, US-amerikanische Flüssigerdgas-, Öl- und Kernenergieprodukte im Wert von etwa 700 Milliarden Euro zu beschaffen. Die EU hat zudem zugesagt, bis 2029 mindestens 550 Milliarden Euro in verschiedenen Sektoren in den USA investieren zu wollen. Ob das bindende Verpflichtungen sein sollen oder (eher wahrscheinlich) nur Absichtserklärungen, ist nicht bekannt.
Viele Details des EU-US-Rahmenabkommens sind (leider) noch nicht bekannt. Die EU-Kommission hat immerhin inzwischen zwei Fact Sheets mit Informationen veröffentlicht, die z.T. über das hinausgehen, was man aus den Medien entnehmen kann.
- Ein Dokument mit allgemeinen Informationen zum Abkommen.
- Ein Dokument mit den energiebezogenen Themen des Abkommens.
Alle weiteren Einzelheiten müssen in den nächsten Wochen und Monaten noch festgelegt werden. Angekündigt ist jetzt erst einmal eine gemeinsame Erklärung des Weißen Hauses und der EU-Kommission, die noch diese Woche veröffentlicht werden soll. Das "Joint-Statement" liegt derzeit der US-Regierung vor, die EU wartet auf die überarbeitete Fassung
Unmittelbar umzusetzende Maßnahmen
Die USA werden ab dem 8. August für Waren aus der EU die Zollobergrenze von 15 % für die oben genannten Waren anwenden. Die EU setzt dafür die Ausgleichsmaßnahmen aus, behält sich aber das Recht vor, sie wieder aufzunehmen (falls die Verhandlungen über die gemeinsame Erklärung nicht wie gewünscht/vereinbart verlaufen)
Beide, die EU und die USA arbeiten an der Umsetzung der politischen Einigung nach ihren jeweiligen internen Verfahren.


Marcus Schwenke
Abteilungsleiter Außenhandelspolitik + Importförderung + Entwicklungszusammenarbeit + Projekte
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 594
marcus.schwenke@bga.de

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