15.10.2026

Evaluation der EU-Dual-Use-Verordnung

Die Evaluation der EU-Kommission zur Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 endet am 15. Oktober 2026. Die Ergebnisse sollen in eine Reform der Verordnung einfließen und sind daher für die Unternehmen des Außenhandels von hoher Bedeutung. Der BGA hat sich an beiden Konsultationsphasen beteiligt und eine Stellungnahme eingereicht.

 

Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht die Forderung nach einer EU-weit einheitlichen Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Vorschriften, bevor weitere regulatorische Änderungen erfolgen. Darüber hinaus fordert der BGA mehr Rechtssicherheit durch klare Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe sowie transparente und vorhersehbare Regeln beispielsweise für Catch-all-Klauseln und den Umgang mit Emerging Technologies.

 

Zudem schlägt der BGA einen EU-weit harmonisierten Trusted-Exporter-Status für Unternehmen mit wirksamen Internal Compliance Programmes (ICPs) vor. Dieser soll vereinfachte Verfahren ermöglichen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden reduzieren.

 

Ziel muss aus Sicht des BGA eine wirksame und verhältnismäßige Exportkontrolle sein, die Rechtssicherheit schafft, unnötige Bürokratie vermeidet und faire Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt gewährleistet.

Eine Luftaufnahme von einem Containerschiff am Abend.

Vanessa Kassem
Referentin Außenwirtschaft + Zoll + Europa
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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