Flexiblere Arbeitszeit – nicht mit der SPD-Basis
Ein flexibleres Arbeitszeitrecht ist nicht nur eine langjährige Forderung des BGA, sondern auch ein im Koalitionsvertrag verankertes Vorhaben. Ein jüngst von der SPD-Basis vorgelegtes Positionspapier macht die Widerstände der Partei mehr als deutlich.
Vor wenigen Tagen legten vier Arbeitsgemeinschaften der SPD – von den Jusos bis zur AG 60plus – ein gemeinsames Positionspapier zum Arbeitszeitrecht vor mit dem Titel „Selbstbestimmt statt reguliert“. Darin nehmen sie Bezug auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, nach der die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit erfolgen und zudem die Arbeitszeiterfassung unter Erhaltung der Vertrauensarbeitszeit geregelt werden soll. Für dieses Vorhaben der Koalition liegen bis heute weder ein Zeitplan noch belastbare Entwürfe vor, lediglich ein im Frühjahr geleakter Arbeitsentwurf wurde öffentlich. (https://bga.de/presse/pressemitteilung/erneuter-bruch-des-koalitionsvertrages)
Das Positionspapier aus der SPD greift Punkte aus dem damaligen Arbeitsentwurf auf und geht sogar darüber hinaus. Es strotzt vor Misstrauen gegenüber Beschäftigten und Arbeitgebern, indem es umfangreiche Restriktionen vorschlägt und Flexibilisierung nur einer Seite ermöglichen will.
So schlägt es eine vollständige elektronische Arbeitszeiterfassung nebst ihrer Übermittlung an Arbeitsschutzbehörden zur digitalen Kontrolle vor. Die Entscheidung über die Lage der Arbeitszeit soll aus dem (stets nach billigem Ermessen auszuübenden) Direktionsrecht des Arbeitgebers herausgenommen und hin zu einem „zweiseitigen“ Recht entwickelt werden, so dass die Lage der Arbeitszeit vereinbart werden müsste. Durch weitergehende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Personalplanung und Arbeitsorganisation soll einem „betrieblichen Druck“ auf Beschäftigte entgegengewirkt werden. Für Überstunden sollen ab der ersten Stunde Zuschläge gezahlt werden. Und der einzige Vorschlag zur Flexibilisierung – die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit – soll nur per Tarifvertrag möglich sein. Das würde bedeuten, dass sich Arbeitgeber die notwendige Flexibilität im Rahmen von Verhandlungen erkaufen müssen. Branchen, in denen Gewerkschaften nicht bereit sind, über das Thema zu verhandeln, bleiben außen vor. Ebenso wie alle nicht tarifgebundenen Unternehmen und deren Beschäftigte.
Dieses Papier aus der SPD-Basis setzt Signale gegen eine Reform des Arbeitszeitgesetzes hin zu einer zeitgemäßen Regulierung. Die bisherige Bundesarbeitsministerin Bas hatte dieses Projekt ohnehin auf die lange Bank geschoben und die immer wieder vorgebrachten Erinnerungen aus der Unionsfraktion ausgesessen. Nun liegt auch eine klare inhaltliche Botschaft der Sozialdemokratischen Partei auf dem Tisch. Zugleich ist mit Alexander Schweitzer ein pragmatischerer Vertreter der SPD ins Bundesarbeitsministerium eingezogen. Damit ist wieder offen, ob das gesamte Projekt in dieser Wahlperiode zum Abschluss gebracht wird.


Judith Röder
Geschäftsführerin
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 581
judith.roeder@bga.de

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