CBAM: Omnibuspaket verabschiedet
Wie zu erwarten war, hat der EU-Rat in seiner Sitzung am 29. September eine Verordnung angenommen, mit der der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU als Teil des sogenannten Omnibus-I-Legislativpakets vereinfacht und gestärkt wird. Die Verordnung zielt darauf ab, die Einhaltung des CBAM zu vereinfachen und kosteneffizienter zu gestalten. Hauptziel ist es, den Regulierungs- und Verwaltungsaufwand sowie die Befolgungskosten für EU-Unternehmen, insbesondere KMU, zu verringern. Das Klimaziel des CBAM bleibt jedoch unverändert, da etwa 99 % der in den importierten CBAM-Gütern enthaltenen Emissionen weiterhin abgedeckt werden.
Wichtigste Elemente der Verordnung
Die Änderungen ersetzen den derzeitigen Schwellenwert für die Befreiung bestimmter Warenmengen und setzen einen neuen „De-minimis“-Massenschwellenwert fest. Künftig unterliegen Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Importeur und Jahr nicht den CBAM-Vorschriften. Es wird erwartet, dass die Maßnahme vor allem KMU und Privatpersonen zugutekommt, die kleine oder unbedeutende Mengen von Gütern einführen, die unter die CBAM-Verordnung fallen.
Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass die geänderte Verordnung es ermöglichen wird, Unterbrechungen für Importeure Anfang 2026 zu vermeiden, während sie auf die CBAM-Registrierung warten: Unter bestimmten Bedingungen darf die Einfuhr von CBAM-Waren bis zur Registrierung des Importeurs erfolgen.
Darüber hinaus enthält die geänderte Verordnung mehrere weitere Vereinfachungsmaßnahmen für alle Importeure von CBAM-Waren, etwa in Bezug auf das Genehmigungsverfahren, die Datenerhebung, die Emissionsberechnung, die Prüfregeln und die Berechnung der finanziellen Haftung der zugelassenen CBAM-Anmelder. Schließlich wurden auch die Bestimmungen über Sanktionen sowie die Vorschriften für indirekte Zollvertreter angepasst.
Der Rechtsakt wird in den kommenden Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am dritten Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft.
Unser Angebot:
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Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Alexander.Hoeckle@bga.de.


Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

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