CBAM-Update: Neue Regelungen und Auswirkungen für Unternehmen
Der BGA verfolgt die Entwicklungen rund um den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) weiterhin aufmerksam. In den vergangenen Wochen hat sich hier einiges getan.
Ende letzter Woche wurde die Änderungsverordnung (EU) 2025/2083 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Reform hebt die Berichtsschwelle deutlich an, verschiebt die Erklärungspflicht und bringt neue Vereinfachungen im Umgang mit Zertifikaten. Die Verordnung ist am 20. Oktober in Kraft getreten und soll das System zur CO₂-Grenzausgleichsabgabe spürbar vereinfachen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
Die bisherige finanzielle Schwelle von 150 Euro pro Jahr wird durch einen Mengenschwellenwert von 50 Tonnen pro Kalenderjahr ersetzt (ausgenommen sind Wasserstoff und Elektrizität). Dadurch werden insbesondere gelegentliche Importeure entlastet.
Die Abgabefrist für die jährliche CBAM-Erklärung wird auf den 30. September des Folgejahres verschoben.
Bereits in Drittländern gezahlte Kohlenstoffpreise können künftig angerechnet werden, um Doppelbelastungen zu vermeiden.
Der Erwerb von CBAM-Zertifikaten für Emissionen aus dem Jahr 2026 startet im Februar 2027.
Die neuen Regelungen sollen Rechtssicherheit und Planbarkeit schaffen. Noch ausstehende delegierte Rechtsakte werden Details zu Benchmarks, Verifizierungsanforderungen und der Regelphase präzisieren. Trotz der Reform bestehen in der Praxis weiterhin erhebliche Herausforderungen. Der BGA hat sich daher mit einem technischen Schreiben an das Umweltbundesamt und die DEHST gewandt. Die Antwort fiel allerdings ernüchternd aus – die Anliegen vieler Unternehmen finden bislang wenig Gehör. Eine entsprechende Replik ist in Vorbereitung.
Zudem setzt sich der BGA gemeinsam mit Partnerverbänden dafür ein, dass die ursprünglich geplante Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs nicht umgesetzt wird. Eine abgestimmte Verbände-Position befindet sich in der Schlussabstimmung und soll kommende Woche an die Minister Reiche und Schneider übermittelt werden.
Wir halten Sie informiert.
Bei Anmerkungen oder Fragen wenden Sie sich gern an Alexander Hoeckle (alexander.hoeckle@bga.de).


Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

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