17.07.2025

Updates zur Late Payments Verordnung

Angesichts des Stillstands im Europäischen Gesetzgebungsverfahren über den  Verordnungsentwurf zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Late Payments) hat die Europäische Kommission eine Konsultation eingeleitet, die sich unmittelbar an betroffene Unternehmen richtet.
Mithilfe dieser Konsultation möchte die Kommission einen Überblick über die Zahlungsmoral in der EU und ihre Auswirkungen auf die Unternehmen gewinnen und Betroffene zu den politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug befragen.
Eine Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 25. September möglich. Sie ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar, soll jedoch in Kürze auch in allen EU-Sprachen zur Verfügung gestellt werden (Konsultation).


Der BGA hat sich in der vergangenen Woche gemeinsam mit einer breiten Allianz deutscher Wirtschaftsverbände mit einem Schreiben an EU-Kommissar Valdis Dombrovskis gewandt. Anlass ist der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom September 2023. Wir fordern nachdrücklich, den Vorschlag zurückzuziehen – im Sinne eines wettbewerbsfähigen Binnenmarkts und einer praxisnahen, mittelstandsfreundlichen Regulierung.
 

Die Kommission verfolgt mit ihrer „Agenda für Umsetzung und Vereinfachung“ grundsätzlich begrüßenswerte Ziele: Bürokratie abbauen, Regelungen vereinfachen, Unternehmen entlasten. Der aktuelle Vorschlag zur Zahlungsverzugsverordnung steht diesen Zielen jedoch diametral entgegen. Statt wie bisher auf verlässliche vertragliche Vereinbarungen und unternehmerische Eigenverantwortung zu setzen, sieht der Entwurf starre gesetzliche Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen für alle Branchen und Vertragsverhältnisse vor. Aus unserer Sicht stellt das einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar – mit potenziell gravierenden Folgen für viele Unternehmen.
 

Gerade in komplexen Lieferketten sind flexible Zahlungsziele ein zentraler Bestandteil betriebswirtschaftlicher Planung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – deren Wettbewerbsfähigkeit die Kommission mit dem Vorschlag angeblich stärken will – wären von den geplanten Änderungen negativ betroffen. Wenn KMU als Schuldner auftreten, profitieren sie vielfach von individuell vereinbarten Zahlungsfristen, die ihnen Liquidität und Handlungsspielraum sichern. Die vorgeschlagene Einheitsregelung würde diese Spielräume unnötig beschneiden.
 

Eine aktuelle Analyse von Allianz Trade untermauert unsere Kritik mit klaren Zahlen: Die geplante Verkürzung der Zahlungsfristen würde europäischen Unternehmen Finanzierungslücken in Höhe von rund 2 Billionen Euro aufbürden. Bei den derzeitigen Zinsniveaus bedeutete dies eine zusätzliche Belastung von etwa 100 Milliarden Euro – eine Summe, die vor allem bei mittelständischen Betrieben empfindliche Margeneinbußen zur Folge hätte.
 

Darüber hinaus lehnen wir die im Verordnungsentwurf vorgesehene Einrichtung neuer Durchsetzungsbehörden ab. Diese sollen künftig die Einhaltung zivilrechtlicher Vorschriften prüfen – ein Schritt, der nicht nur zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugt, sondern auch bestehende zivilrechtliche Instrumente wie Mahnverfahren und Klagen in Frage stellt.
 

Aus unserer Sicht widerspricht der Vorschlag der Kommission sowohl den Zielen des Bürokratieabbaus als auch dem Prinzip der Wettbewerbsneutralität im Binnenmarkt. Unternehmen innerhalb der EU würden im Vergleich zu Wettbewerbern aus Drittstaaten benachteiligt – ein klarer Rückschritt gegenüber den Zielen der E-Commerce-Toolbox vom Februar 2025, die gleiche Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt schaffen soll.
 

Zudem ist bereits heute absehbar, dass der Vorschlag im Rat der EU auf breite Ablehnung stößt. Die politische und wirtschaftliche Realität spricht eine klare Sprache: Dieses Vorhaben ist nicht praxistauglich und läuft Gefahr, mehr Schaden als Nutzen zu stiften.
 

Der BGA setzt sich deshalb für eine Rücknahme des Vorschlags ein. Wir fordern die Kommission auf, stattdessen konsequent auf eine Entlastung der Unternehmen, auf rechtssichere Flexibilität und auf die Stärkung der Eigenverantwortung zu setzen – im Sinne eines starken, resilienten und wettbewerbsfähigen Binnenmarkts.


Den Brief finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich gern an Lisa-Marie Brehmer (lisa-marie.brehmer@bga.de).

Lisa-Marie Brehmer
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 552
lisa-marie.brehmer@bga.de