EUDR: EU-Kommission lenkt zu spät ein
"Eine vollständige Verschiebung der EUDR für alle Unternehmen ist der einzig richtige Weg. Nur so haben sie ausreichend Zeit für die notwendigen Anpassungen und Vereinfachungen. Leider ist die Kommission diesen Weg nicht gegangen. Die Vorschläge gehen nicht weit genug und kommen zu spät. Die Verordnung weist weiterhin erhebliche Schwachstellen auf, die dringend angegangen werden müssen. Außerdem bleibt den Betrieben jetzt nur noch wenig Zeit für die Umsetzung“, kommentiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), den aktuellen Vorschlag der Kommission zur Änderung der EUDR.
Jandura weiter: „Positiv ist, dass sich der Anwendungsstart für kleinere Unternehmen auf Dezember 2026 verschieben soll und dass künftig nur noch das Unternehmen, das ein Produkt erstmals in Verkehr bringt, eine Sorgfaltserklärung abgeben muss – eine Kernforderung des BGA. Zudem werden die Kontrollfristen der Behörden nach hinten verschoben. Dadurch müssen die Unternehmen vorerst keine Sanktionen befürchten.“


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