Finanzausschuss des Bundestags berät zum Wachstumschancengesetz
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am Montag, 6. November 2023, als federführender Ausschuss seine Beratungen zum Wachstumschancengesetz mit zwei Anhörungen vertieft. In der ersten Anhörung standen die steuerrechtlichen Änderungen zur Besteuerung von Unternehmen im Mittelpunkt. In der zweiten Anhörung wurden die weiteren steuerlichen Aspekte beraten. Zu den Anhörungen waren Vertreter von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft, beratenden Berufen, Gewerkschaft und von Kommunen auf Vorschlag der Parteien geladen. Zum Entwurf des Wachstumschancengesetzes, zur Stellungnahme des Bundesrates und zur Gegenäußerung der Bundesregierung hat der BGA gemeinsam mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft Stellung genommen und die Anhörung auch in Präsenz als Gast begleite.
Aus Sicht des BGA hat der Gesetzentwurf eine Signalwirkung für die Entscheidung, die Attraktivität des Standortes Deutschland für die Wirtschaft bei den steuerlichen Rahmenbedingen zu verbessern und auch zu Vereinfachungen zu kommen. Von den Vertretern der Wirtschaft und auch überwiegend der Wissenschaft wird die Zielsetzung grundsätzlich unterstützt, wenn in der Wissenschaft auch mit graduellen Unterschieden. Unter dem Ziel die Liquidität von Unternehmen zu stärken, wurden insbesondere die neuen Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung und zur Körperschaftsteueroption zwar begrüßt, aber als nicht ausreichend bzw. den Anforderungen entsprechend kritisiert. Angesprochen wurde dabei auch, dass es gegenüber dem Referentenentwurf sogar Rückschritte gibt. Auf Kritik stießen auch die Maßnahmen zur Verlustverrechnung und zur Einführung einer Zinsschranke und Zinshöhenschranke. Auf wenig Verständnis stießen zudem die Überlegungen zur Einführung einer Meldepflicht von nationalen Steuergestaltungen angesichts der geringen Effizienz der bereits geltenden Meldepflicht von internationalen Steuergestaltungen. Ein Sachverständiger brachte es auf den Punkt: viele positive Maßnahmen können besser wirken, wenn klarere Regelungen und weniger Bürokratie geschaffen würden.
Erfreulich ist aus Sicht des BGA, dass – wenn auch fast am Schluss der zweiten Anhörung – das Thema der steuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen an Geschäftskunden bzw. Werbegeschenke aufgerufen wurde. Der Bund der Steuerzahler hat sich zum Anliegen von BGA und GWW unterstützend geäußert, dass die Anhebung der Freigrenze alleine das Ziel der Vereinfachung verfehle und es Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten bedürfe. Bereits im Vorfeld der Anhörungen zeichnete sich bei der elektronischen Rechnungsstellung eine Annäherung der umsatzsteuerlichen Vorgaben an die Anforderungen der Wirtschaft ab. Danach sollen nicht nur Rechnungen nach XStandard und ZUGFeRD mit europäischem Recht konform sein, sondern auch das, in Deutschland vor allem im Handel zum Einsatz kommende, EDI-Verfahren weiter genutzt werden können. Zudem wurde für eine Verschiebung der verpflichtenden Anwendung auf 2027 anstelle 2025 geworben. Der BGA sieht darin eine wichtige Voraussetzung um die Akzeptanz der grundsätzlich von BGA unterstützten Digitalisierung bei der Rechnungstellung herzustellen und zu stärken.
Vor allem aus Reihen der Kommunen kommt deutliche Zurückhaltung bzw. Ablehnung der geplanten Maßnahmen. Der Blick auf die kommunalen Finanzen, insbesondere die Mehrbelastungen für soziale Ausgaben, u. a. Kinderbetreuung, Migration, usw., aber auch für den öffentlichen Nahverkehr und die Energiewende sowie kommunale Investitionen lässt deren Blick eher auf Maßnahmen der Stärkung ihrer Einnahmen fokussieren. So sehen die Kommunen insbesondere in der Gewerbesteuer eine wichtige Einnahmenquelle zur Stabilisierung ihrer Finanzen. Konkret wurde u. a. für eine Senkung der Gewerbesteuerumlage, Verschärfung der Hinzurechnungen und die Einführung einer Gemeindewirtschaftsteuer unter Einbeziehung freier Berufe plädiert.
Von Seiten der Wirtschaft wurde dagegen auf die Bedeutung einer international wettbewerbsfähigen Besteuerung von Unternehmen verwiesen, was auch im Interesse der Kommunen liegen sollte. Dementsprechend wurde im Wachstumschancengesetz erst ein erster Schritt in der Unternehmensbesteuerung gesehen, dem weitere Maßnahmen folgen müssten, die die Unternehmenssteuerbelastung auf ein international vergleichbares Niveau von 25 Prozent senkt. Der BGA teilt diese Zielsetzung, die der BGA immer wieder angesprochen hat und die er auch in der Stellungnahme bekräftigt sieht.


Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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michael.alber@bga.de

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