Freihandelsabkommen mit Neuseeland nimmt nächste Hürde
Rund 5 Jahre nach Beginn der Verhandlungen, die vor einem Jahr erfolgreich zum Abschluss gebracht worden waren, haben die EU und Neuseeland am vergangenen Sonntag ihr bilaterales Freihandelsabkommen unterzeichnet. Der Handelsvertrag kann Unternehmen in der EU neue Möglichkeiten eröffnen, insbesondere durch die Abschaffung aller Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland und der Verbesserung des Zugangs zu neuseeländischen öffentlichen Aufträgen für Waren, Dienstleistungen, Bauarbeiten und Baukonzessionen.
Im ersten Jahr der Anwendung könnten damit jährlich rund 140 Mio. EUR an Zöllen für EU-Unternehmen eingespart werden. Die EU-Kommission erwartet, dass der bilaterale Handel dank dieses Abkommens innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent zunehmen wird, wobei die jährlichen Ausfuhren der EU um bis zu 4,5 Mrd. EUR steigen könnten. Das Abkommen muss nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden. Nach dessen Zustimmung muss noch der Rat der Europäischen Union den Beschluss über den Abschluss des Abkommens annehmen, und sobald Neuseeland mitteilt, dass es auch sein Ratifizierungsverfahren abgeschlossen hat, kann das Abkommen in Kraft treten.
Das Abkommen mit Neuseeland darf dabei nur der Beginn für die Liberalisierung des Handels mit der Region sein. Weitere Handelsabkommen mit Indien, Indonesien, Thailand, den Philippinen, Malaysia und Australien müssen jetzt zeitnah folgen. Mehr Freihandel ist der Königsweg, um die so dringend notwendige Diversifizierung der Lieferketten Realität werden zu lassen und riskante wirtschaftliche Abhängigkeiten zu reduzieren.
Marcus Schwenke
Abteilungsleiter Außenhandelspolitik + Importförderung + Entwicklungszusammenarbeit + Projekte
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 594
marcus.schwenke@bga.de
Wahlarena 1: Die Großen bauen ab, die Kleinen machen zu: Wie schaffen wir die Trendwende in der Mittelstandspolitik?
Am 10. Januar 2025 mit Julia Klöckner, wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
mehrWir brauchen einen wirtschaftlichen Neustart
BGA-Wahlforderungen: Mehr Freiheit für den Handel!
mehrSpäte Erleichterungen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG)
Als BGA haben wir den gesamten Prozess von der Entstehung des Gesetzes bis zur Implementierung kritisch begleitet.
mehrDAHD – das neue Kursprogramm ist da
Hochwertige Bildungsangebote für 2025
mehrBeitragssatz zur Pflegeversicherung soll steigen
Der Bundestag hat den Entwurf der Verordnung in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 zur Kenntnis genommen und keinen Widerspruch erhoben.
mehrHohe Kosten und Bürokratie statt gewünschter Lenkungswirkung
Ein Jahr nach Einführung der CO2-basierten Lkw-Maut
mehrBGA-Rechtsausschuss tagt zu Data Act und Bürokratieabbau
Sitzung fand am 4. Dezember als Präsenzsitzung statt.
mehrWeihnachtsgruß
Der BGA wünscht ein frohes Fest!
mehrPraxis und Politik beim Lieferkettentag 2024
Spannende Speaker aus Wirtschaft, Politik, Ministerien und Wissenschaft
mehrWir brauchen Wirtschaftswahlkampf und Wirtschaftswende jetzt
Gemeinsame Erklärung der Wirtschaftsverbände zur Vertrauensfrage.
mehrAusschreibung
Projektkoordinator (m/w/d), Fachliche Expertise (m/w/d) sowie Prozessberater (m/w/d) für Peru oder Bolivien gesucht
mehrExport in der Dauerkrise
Es braucht jetzt eine echte Wirtschaftswende.
mehrDeutschland muss seine Hausaufgaben machen
Nur so kommt Wachstum.
mehrEin Meilenstein für die Wirtschaft
Wir brauchen das EU-Mercosur-Abkommen!
mehrMehr Fokus auf Afrika – 5. GABS
BGA stark vertreten auf dem 5. GABS in Nairobi
mehrBGA-Konjunkturumfrage – Mitmachen nicht vergessen!
Umfrage läuft noch bis zum 16. Dezember
mehrNeue Entwicklungen im Rahmen der Russlandsanktionen
EU plant weitere Verschärfung der Sanktionen.
mehrHerausforderungen der Verkehrswende
BGA-Verkehrsausschuss am 20. November in Berlin
mehrBGA Lunch Talk zur neuen Debatte um den Digital Services Act
Mit Gastreferentin Rechtsanwältin Valentin Lemonnier
mehrBundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für Tariftreuegesetz
am 27. November 2024
mehr