Kennzeichnungspflichten für KI-generierten Content
Der AI Act tritt in Europa schrittweise in Kraft. Das weltweit einzigartige Regelwerk legt fest, was künstliche Intelligenz ist und wie sie im EU-Raum genutzt werden darf. Es unterscheidet nach Risikostufen – von Systemen mit „geringem Risiko“ bis zu verbotenen Anwendungen wie Social Scoring oder Emotionserkennung.
KI kann, richtig eingesetzt, die Produktivität erheblich steigern. Sie entlastet Unternehmen, gleicht fehlende Fachkräfte aus und eröffnet neue Geschäftsmodelle. Gleichzeitig wächst mit der breiten, kostengünstigen Verfügbarkeit die Gefahr des Missbrauchs. Inhalte lassen sich heute in Sekundenschnelle erzeugen und verfälschen.
Deshalb sieht der AI Act Kennzeichnungspflichten vor. Sie gelten für Bilder, Tonaufnahmen, Texte und Videos, die überwiegend oder ausschließlich mit KI erstellt werden. Auch interaktive Software – etwa Chatbots oder digitale Assistenten – fällt darunter. Die Regeln unterscheiden sich nach Medium und Grad menschlicher Bearbeitung. Je stärker ein Text redaktionell gestaltet ist, desto weniger streng greifen die Pflichten.
Der Gesetzgeber will Transparenz schaffen, ohne Innovation zu ersticken. Zugleich lässt das Regelwerk Spielräume zu: Künstlerische oder private Verwendungen sowie wissenschaftliche Arbeiten können von den Pflichten ausgenommen sein. Auch hier entstehen unklare Räume, auch im B2B Marketing.
Am 15. Oktober veranstaltete der BGA dazu einen digitalen Lunch Talk. Gastreferent Felix Meurer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT- und Datenrecht, erläuterte die rechtlichen Grundlagen und ihre praktische Bedeutung für Unternehmen. Er zeigte auf, wo noch Unklarheiten insbesondere in der unternehmerischen Praxis bestehen; wo Kennzeichnungen sogar entfallen und wie Unternehmen Kennzeichnung rechtsicher gestalten können.


Michael Nitsche
Abteilungsleiter Digitalpolitik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 582
michael.nitsche@bga.de

Europa darf nicht länger zaudern
Dirk Jandura zur Klausurtagung der EU-Staatschefs
mehr
Exportbilanz zeigt strukturelle Schwäche
Unternehmen brauchen Verbesserungen in dem Rahmenbedingungen
mehr
Bericht der Europäischen Kommission
Single Market and Competitiveness Report 2026 veröffentlicht
mehr
AK Zoll
Bericht des BGA aus dem Austausch mit der Generalzolldirektion
mehr
Großhandel sichtbar machen – seien Sie dabei!
Retail & Wholesale Week von EuroCommerce
mehr
BGA-Europaausschuss:
Aktuelle EU-Gesetzgebung und Fragen der Handlungsfähigkeit
mehr
260. WAA-Sitzung
BMLEH und Wirtschaft beraten über Zusammenarbeit beim Export
mehr
„Weckruf zur Bekämpfung des Fahrermangels im Straßengüterverkehr“
Verbändeinitiative zum Lkw-Fahrermangel
mehr
Dieser Sozialstaat bremst uns aus
Ich fordere die Bundesregierung auf, mutige Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie wehtun.
mehr
Ein neues Zeitalter
Geschäftsführerkonferenz am 13./14. Januar in Berlin
mehr
Wirtschaftsdynamik – weiterhin Fehlanzeige
Leichte Belebung, aber kein Grund zur Erleichterung
mehr
Kartellrecht und Werbung mit Nachhaltigkeitsaussagen
BGA-Rechtsausschuss tagte am 14. Januar 2026
mehr
Steuerpolitik wachstumsfördernd gestalten
Ausschussvorsitzender Thorsten Klindworth zur aktuellen BGA-Umfrage
mehr
Großhandel in der Krise
BGA-Pressekonferenz Großhandel am 13. Januar 2026
mehr
Zweite Zeitenwende – jetzt den Koalitionsvertrag anpassen
Neue Partnerschaften und zusätzliche Freihandelsabkommen müssen jetzt Vorrang haben.
mehr
Änderungen 2025/2026 im Bereich Arbeit und Soziales
Ausführliche Informationen zu den Änderungen
mehr
CBAM – Durchführungsverordnung Ende 2025 noch gekommen
Sie gilt bereits seit 1. Januar 2026.
mehr
Zypern setzt sich für autonome und weltoffene Union ein
Schwerpunkte ihrer EU-Ratspräsidentschaft
mehr
Macambo – der nussige Snack aus Ecuador
Das Import Promotion Desk auf der ISM in Köln
mehr
Ein Jahr der Ernüchterung
BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura im Jahresrückblick
mehr