Kennzeichnungspflichten für KI-generierten Content
Der AI Act tritt in Europa schrittweise in Kraft. Das weltweit einzigartige Regelwerk legt fest, was künstliche Intelligenz ist und wie sie im EU-Raum genutzt werden darf. Es unterscheidet nach Risikostufen – von Systemen mit „geringem Risiko“ bis zu verbotenen Anwendungen wie Social Scoring oder Emotionserkennung.
KI kann, richtig eingesetzt, die Produktivität erheblich steigern. Sie entlastet Unternehmen, gleicht fehlende Fachkräfte aus und eröffnet neue Geschäftsmodelle. Gleichzeitig wächst mit der breiten, kostengünstigen Verfügbarkeit die Gefahr des Missbrauchs. Inhalte lassen sich heute in Sekundenschnelle erzeugen und verfälschen.
Deshalb sieht der AI Act Kennzeichnungspflichten vor. Sie gelten für Bilder, Tonaufnahmen, Texte und Videos, die überwiegend oder ausschließlich mit KI erstellt werden. Auch interaktive Software – etwa Chatbots oder digitale Assistenten – fällt darunter. Die Regeln unterscheiden sich nach Medium und Grad menschlicher Bearbeitung. Je stärker ein Text redaktionell gestaltet ist, desto weniger streng greifen die Pflichten.
Der Gesetzgeber will Transparenz schaffen, ohne Innovation zu ersticken. Zugleich lässt das Regelwerk Spielräume zu: Künstlerische oder private Verwendungen sowie wissenschaftliche Arbeiten können von den Pflichten ausgenommen sein. Auch hier entstehen unklare Räume, auch im B2B Marketing.
Am 15. Oktober veranstaltete der BGA dazu einen digitalen Lunch Talk. Gastreferent Felix Meurer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT- und Datenrecht, erläuterte die rechtlichen Grundlagen und ihre praktische Bedeutung für Unternehmen. Er zeigte auf, wo noch Unklarheiten insbesondere in der unternehmerischen Praxis bestehen; wo Kennzeichnungen sogar entfallen und wie Unternehmen Kennzeichnung rechtsicher gestalten können.


Michael Nitsche
Abteilungsleiter Digitalpolitik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 582
michael.nitsche@bga.de

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