CBAM-Ausweitung:
Die Weiterentwicklung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) nimmt konkrete Formen an. Ein aktueller Bericht aus dem Europäischen Parlament zeigt klar: Der Anwendungsbereich soll ausgeweitet und das System deutlich verschärft werden. Künftig könnten auch nachgelagerte Produkte – etwa stahl- und aluminiumintensive Güter – einbezogen werden. Gleichzeitig sollen Anti-Umgehungsmaßnahmen massiv ausgebaut werden.
Das Ziel ist nachvollziehbar: CO₂-Kosten sollen nicht entlang der Wertschöpfungskette „verlagert“ werden, sondern tatsächlich Anreize zur Emissionsreduktion setzen. Auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Hersteller und Importeure bleiben ein zentrales Leitprinzip.
Aus Sicht des Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) ist die Stoßrichtung jedoch ambivalent. Wir sehen die Gefahr, dass der CBAM zunehmend zu einem komplexen Handelsinstrument wird, dessen administrativer Aufwand für Unternehmen erheblich steigt. Bereits heute sind die Melde- und Nachweispflichten mehr als anspruchsvoll – eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen und zusätzliche Kontrollmechanismen würde diese Belastung deutlich verschärfen.
Besonders kritisch ist der geplante Fokus auf Anti-Umgehungsmaßnahmen. Zwar ist es richtig, Missbrauch zu verhindern. Gleichzeitig droht jedoch eine Überregulierung: Immer detailliertere Nachweispflichten, strengere Klassifizierungsregeln und zusätzliche Eingriffsbefugnisse der EU-Kommission erhöhen die Unsicherheit und erschweren die praktische Umsetzung – insbesondere für mittelständische Unternehmen.
Hinzu kommt: Der CBAM entwickelt sich damit zunehmend von einem Klimaschutzinstrument zu einem handelspolitischen Steuerungsinstrument. Damit steigen nicht nur die Anforderungen an Unternehmen, sondern auch die Risiken für internationale Handelsbeziehungen. Ohne praktikable Regeln, internationale Abstimmung und verlässliche Verfahren drohen Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen.
Die Kernforderung des BGA ist damit klar: Angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise käme eine Ausweitung zur Unzeit. Ein Stop the Clock-Verfahren ist geboten.


Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

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