BGA fordert rechtssichere Übergangsregelung bei der Greenwashing-Richtlinie
Der BGA hat sich gemeinsam mit weiteren Mittelstands-, Handels- und Branchenverbänden in einem Schreiben an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gewandt und eine praxistaugliche Umsetzung der europäischen Empowering Consumers Directive (EmpCo-Richtlinie) gefordert. Über die Initiative berichtete POLITICO am 10. Juni.
Der BGA unterstützt ausdrücklich das Ziel der Richtlinie, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu informieren und nachhaltigen Konsum zu fördern. Gleichzeitig muss die Umsetzung so ausgestaltet werden, dass Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen berücksichtigt werden. Nach derzeitigem Stand droht jedoch das Gegenteil: Bereits produzierte, ausgelieferte und voll funktionsfähige Waren könnten allein aufgrund neuer Kennzeichnungs- oder Informationsanforderungen nicht mehr rechtssicher verkauft werden. Dies würde erhebliche Wertverluste entlang der Wertschöpfungsketten verursachen und im schlimmsten Fall zur Vernichtung marktfähiger Produkte führen – obwohl diese weder Sicherheits- noch Qualitätsmängel aufweisen.
Gemeinsam mit weiteren Verbänden fordert der BGA deshalb die Einführung einer mindestens zwölfmonatigen Abverkaufsfrist für Waren, die vor dem 27. September 2026 rechtskonform hergestellt wurden. Eine solche Übergangsregelung würde die Ziele der Richtlinie nicht abschwächen, sondern ihre Umsetzung praxistauglich gestalten. Gleichzeitig könnten unnötige Warenvernichtung vermieden, Ressourcen geschont und Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen werden. Aus Sicht des BGA greift die bisher diskutierte zurückhaltende Sanktionierung durch nationale Behörden zu kurz. Insbesondere in Deutschland erfolgt die Durchsetzung häufig über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Klagen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen. Umso wichtiger ist ein klar geregelter Bestandsschutz auf europäischer Ebene.
Mit der gemeinsamen Initiative setzt sich der BGA für eine ausgewogene Umsetzung der EmpCo-Richtlinie ein, die Nachhaltigkeitsziele unterstützt, Bürokratie vermeidet und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wahrt.


Lisa-Marie Kallies
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 552
lisa-marie.kallies@bga.de

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