DGB legt Steuerkonzept für die Steinzeit vor
Unter dem programmatischen Titel „Beschäftigte entlasten, Gemeinwesen stärken“ hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in der 23. Kalenderwoche ein neues Steuerkonzept vorgestellt. Nach eigener Darstellung versteht der DGB dieses als Gegenentwurf zu den derzeitigen steuerpolitischen Debatten. Ziel ist ein „gerechtes Steuersystem“, das die breite Mehrheit entlastet und gleichzeitig sehr hohe Einkommen sowie große Vermögen stärker in die Pflicht nimmt. Entscheidend ist jedoch die Frage, ob dieses Konzept den Herausforderungen einer Zeit gerecht wird, die von geopolitischen Unsicherheiten, wachsendem internationalem Wettbewerbsdruck und tiefgreifendem wirtschaftlichem Strukturwandel geprägt ist.
Das Konzept beinhaltet folgende Ansätze:
- Anhebung des Grundfreibetrages von aktuell 12.348 Euro auf 15.400 Euro mit einem folgenden linearen Anstieg bis zu einem Betrag von 88.800 Euro;
- Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent auf 49 Prozent und
- Anhebung der Wirkung des Reichensteuersatzes von 3 Prozent – zusätzlich zum angehobenen Spitzensteuersatz – bereits ab einem Betrag von 140.000 Euro anstelle von aktuell 277.826 Euro;
- Behandlung von Kapitalerträgen, beispielsweise Dividenden, wie Arbeitseinkommen; Abschaffung der Abgeltungsteuer von 25 Prozent und Rückkehr zu Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz;
- Erhöhung des Kindergeldes von 259 Euro auf 290 Euro je Kind und Abschaffung des Kinderfreibetrages;
- Ersetzung der Pendlerpauschale durch ein Einkommen und Verkehrsmittel unabhängiges Mobilitätsgeld;
- Abschaffung des Ehegattensplittings und der Steuerklassenkombination III/IV;
- Streichung der steuerlichen Begünstigung für betriebliches Vermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Mehreinnahmen rund 9 Milliarden Euro);
- Wiedererhebung der Vermögensteuer oberhalb eines Nettovermögens von einer Millionen Euro bzw. bei Verheirateten zwei Millionen Euro;
- Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe in Höhe von 10 Prozent für die „Reichsten“;
- Verzicht auf die beschlossene Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf 10 Prozent und mittelfristige Anhebung auf 25 Prozent,
- Einbeziehung aller unternehmerisch Tätigen in die Gewerbesteuer und Ausweitung der Bemessungsgrundlage unter Ausdehnung der Anrechnung auf die Einkommensteuer;
- Einführung einer Finanztransaktionsteuer;
- Personelle, organisatorische und digitale Optimierung der Betrugsbekämpfung.
Mit diesen Vorschlägen werden nach Schätzungen des DGB mittelfristig über 120 Milliarden Euro pro Jahr an Steuern mehr eingenommen. Das Steueraufkommen würde damit gegenüber 2025 mit einem Aufkommen von 990 Milliarden Euro um über 12 Prozent ausgeweitet.
Von dem Anspruch, Beschäftigte zu entlasten, bleibt bei genauer Betrachtung wenig übrig. Tatsächlich leiden Arbeitnehmer bereits heute unter wachsenden Einkommens- und Arbeitsplatzunsicherheiten. Als einzige echte Entlastung sieht das DGB-Steuerkonzept die Anhebung des Grundfreibetrags vor. Die übrigen Vorschläge zielen hingegen überwiegend auf erhebliche Steuermehreinnahmen ab. Während niedrige Einkommen von der Anhebung profitieren würden, müssten Facharbeiter und qualifizierte Beschäftigte durch den weiteren Tarifverlauf sowie den Wegfall bestehender Regelungen mit zusätzlichen Belastungen rechnen.
Besonders gravierend fallen die Mehrbelastungen für Unternehmen, Freiberufler und Kapital aus. Für viele mittelständische Unternehmen ist die Einkommensteuer die maßgebliche Gewinnsteuer. Gleichzeitig sollen bei Kapitalgesellschaften die Entlastungen der vergangenen Jahre bei der Körperschaftsteuer teilweise wieder zurückgenommen werden. Damit setzt das Konzept vor allem auf Umverteilung, statt auf Wachstum und Investitionen.
In seiner Grundausrichtung erinnert das Papier an die steuerpolitischen Debatten der späten 1990er Jahre, als Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften um die Zukunft des Standorts Deutschland rangen. Mit einem starken Fokus auf Umverteilung wird jedoch weder mehr Gerechtigkeit noch mehr Wohlstand geschaffen. Im Gegenteil: Höhere Belastungen gefährden Arbeitsplätze, schwächen Investitionsanreize und bestrafen Leistung sowie zusätzliche Arbeit. Würden die Vorschläge umgesetzt, fiele Deutschland hinter die steuerpolitischen Modernisierungen zurück, die selbst unter dem damaligen SPD-Finanzminister Hans Eichel angestoßen wurden.
Eine stärkere Belastung der Unternehmenssubstanz und des Kapitals würde die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland weiter schwächen. Die Folge wären geringere Investitionen, eine beschleunigte Verlagerung von Unternehmen und Kapital ins Ausland sowie steigende Risiken für Arbeitsplätze. Leidtragende wären letztlich genau jene Beschäftigten, die das Konzept zu entlasten vorgibt.
Statt einer Rückkehr zu überholten steuerpolitischen Konzepten braucht Deutschland mehr Mut zu Modernisierung und Wachstum. Notwendig sind eine höhere wirtschaftliche Dynamik, wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern und spürbare Entlastungen für Fachkräfte und ihre Familien. Gleichzeitig müssen Investitionen in Innovation, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und den Ausbau von Kapazitäten gezielt gefördert werden. Ebenso wichtig sind stärkere Anreize für Leistung und Erwerbsarbeit. Nur so lassen sich die Arbeitsplätze von heute sichern und die Wettbewerbsfähigkeit von morgen stärken.


Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de

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