Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Gegenüber dem Referentenentwurf, der bereits medial ein großes Echo hervorrief, sind folgende wesentliche Änderungen enthalten:
- Das Entlastungspotenzial ist deutlich gesenkt worden und beträgt im Jahr 2027 nicht mehr 19,6 sondern nur noch 16,3 Mrd. €. Durch die Änderung wird schon im Jahr 2029 das erwartete Entlastungspotential nicht mehr reichen, um die prognostizierte Deckungslücke auszugleichen und die Beiträge stabil zu halten.
- Der Bundeszuschuss soll in den Jahren 2027 bis 2030 um jeweils 2 Mrd. € gekürzt werden, um den Bundeshaushalt zu entlasten.
- Der Bund will in die kostendeckende Finanzierung der Bezieher von Grundsicherungsgeld (ehem. Bürgergeld) einsteigen. Dazu soll die monatlichen Beitragspauschale für diesen Personenkreis dauerhaft aufwachsen: ab dem Jahr 2027 um rund 250 Mio. € und ab dem Jahr 2029 bis zum Jahr 2051 jährlich um je 500 Mio. €, so dass ab 2051 jährlich zusätzlich 12 Mrd. € durch den Bund gezahlt werden.
- Verschiebung der Rückzahlung der vom Bund in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV von insgesamt 5,6 Mrd. €.
- Die im Referentenentwurf noch geplante Kürzung des Krankengeldes um 5 % wurde herausgenommen.
- Der Beitrag für mitversicherte Ehegatten, der im Referentenentwurf mit 3,5 % des Einkommens des Alleinverdieners vorgesehen war, wurde auf 2,5 % gesenkt.
- Die Versicherungspflichtgrenze soll entsprechend zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 € angehoben werden.
- Die Bundesregierung soll in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren beschließen, ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Das geschätzte Aufkommen in Höhe von jährlich rund 450 Mio. € soll der GKV in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen.
Bewertung:
Durch die deutliche Absenkung des Entlastungspotentials wird die Chance zu einer sonst möglichen Beitragssatzsenkung in 2027 und 2028 und einer Beitragssatzstabilisierung in 2029 und 2030 vertan. Die weiterhin geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze trifft Betriebe und betroffene Arbeitnehmer hart und wirkt wie eine Beitragssatzanhebung. Dazu kommt die Kürzung des Bundeszuschusses, mit der der Bund den eigenen Haushalt zu Lasten der Beitragszahler konsolidiert. Das ist keine Entlastung, sondern eine finanzpolitische Mogelpackung. Der Einstieg in die kostendeckende Finanzierung der Grundsicherungsempfänger ist grundsätzlich richtig, bleibt aber aufgrund der geringen Höhe und des langen Zeitplans zunächst reine Symbolpolitik.
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.
Weiterführende Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-kabinett-29-04-26

Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
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denis.henkel@bga.de

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