Kleinster gemeinsamer Nenner ist zu wenig
Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses bleiben aus Sicht des Groß- und Außenhandels deutlich hinter den Erwartungen zurück. Das Maßnahmenpaket wird weder den eigenen Reformansprüchen der Bundesregierung noch der angespannten wirtschaftlichen Lage gerecht. Zwar enthält es einige Ankündigungen, konkrete und wirksame Maßnahmen für Mittelstand und Handel sind jedoch kaum erkennbar. Viele Vorhaben bleiben vage oder werden in die Zukunft verschoben – ein klarer politischer Wille zu umfassenden Reformen fehlt.
Besonders kritisch ist das angekündigte Energiesofortprogramm zu bewerten. Die befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe um 17 Cent ist ein kurzfristiger Eingriff ohne nachhaltige Wirkung. Statt struktureller Entlastungen bei den Energiekosten wird ein temporärer Ansatz gewählt, der keine langfristige Planungssicherheit schafft.
Die steuerfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte zielen auf eine Stärkung der Kaufkraft - sie erhöhen aber zugleich den Kostendruck auf Unternehmen. Dass die Entlastung der Bürger wesentlich über eine steuer- und abgabenfreie Prämie durch die Arbeitgeber erfolgen soll, stellt viele Betriebe in der aktuellen wirtschaftlichen Lage vor zusätzliche Herausforderungen. Angesichts angespannter Ertrags- und Liquiditätssituationen ist fraglich, wie viele Unternehmen diese überhaupt zahlen können. Umso kritischer ist, dass vergleichbare kurzfristige Entlastungen für Betriebe – etwa beim Solidaritätszuschlag – ausbleiben. Entscheidend wird daher sein, dass die angekündigte Einkommensteuerreform auch gezielt Personenunternehmen entlastet.
Mit Blick auf die geplanten Maßnahmen im Bereich Wettbewerb und Kartellrecht zeichnen sich zusätzliche Belastungen ab. Trotz der bereits im Eilverfahren erfolgten Verschärfung des Kartellrechts durch das Kraftstoffmaßnahmenpaket plant die Bundesregierung weitere Regulierung in diesem Bereich: Im Rahmen der bereits angekündigten 12. GWB-Novelle (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sollen die Kompetenzen des Bundeskartellamts noch weiter ausgedehnt werden. Geplant ist eine Befugnis zu Datenanforderungen bei den der Abgabe an Verbraucher vorgelagerten Marktstufen, um Preisentwicklungen besser nachvollziehen zu können. Betroffen hiervon wäre damit auch der Großhandel. Es ist zu befürchten, dass sich diese Befugnisse nicht auf den Kraftstoffmarkt beschränken werden, sondern vielmehr allgemein formuliert werden und damit den gesamten Großhandel betreffen könnte. Für den Großhandel würde dies eine stärkere Einbindung in regulatorische Kontrollmechanismen bedeuten, sowie potenziell steigende Compliance-Anforderungen.
Insgesamt fehlen dem Paket die notwendigen Impulse zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Investitionsfördernde steuerliche Entlastungen, Maßnahmen zur Belebung des Arbeitsmarktes sowie konsequente Schritte bei Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau bleiben aus. Statt struktureller Reformen entsteht der Eindruck eines kleinteiligen Maßnahmenmixes ohne ausreichende Breitenwirkung.
Der BGA hatte sich von diesem Koalitionsausschuss deutlich mehr erwartet. Dass weitergehende Eingriffe wie eine Übergewinnabschöpfung vorerst nicht umgesetzt wurden, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass entscheidende Reformen weiterhin ausbleiben. Um die Wachstumsschwäche zu überwinden, braucht es mehr Mut zu klaren, verlässlichen und praxisnahen wirtschaftspolitischen Entscheidungen.


Iris von Rottenburg
Abteilungsleiterin Kommunikation
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
+49 176 60430941
iris.vonrottenburg@bga.de

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